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Bayerischer Landtag leitet Verfassungsänderung ein

von Frank Baranowski
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Volksabstimmung am Wahlsonntag

Streibl zieht gemischte Bilanz und regt Fortsetzung des Verfassungsdialogs im Herbst an

(LNP) Am 15. September werden die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die neue Zusammensetzung des Parlaments, sondern auch über eine Änderung der Bayerischen Verfassung abstimmen. In seltener Eintracht macht am Donnerstag der Landtag mit den Stimmen von CSU, FDP, FREIEN WÄHLERN und SPD den Weg dazu frei. Verankert werden sollen das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Förderung des Ehrenamts und der Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung. „Damit könnten drei zentrale Forderungen der FREIEN WÄHLER in verfassungsrechtlichen Rang gehoben werden“, freut sich Florian Streibl, MdL und stellvertretender Vorsitzender des Landtags-Verfassungsausschusses. Seit 2011 hatte seine Fraktion den parlamentarischen Dialog mit mehreren Anträgen vorangetrieben und dem jetzt vorliegenden interfraktionellen Änderungsentwurf deutlich ihre Handschrift verleihen können. Zusätzlich sollen in der Verfassung eine Schuldenbremse und erweiterte Mitwirkungsrechte des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union verankert werden.

Die FREIEN WÄHLER halten auch diese Neuerungen für richtig; dennoch ist Streibl mit dem Entwurf nur bedingt zufrieden: „Mit dieser Änderung wird die Bayerische Verfassung behutsam in einigen Punkten modernisiert. Sie muss aber auch noch an weitere Herausforderungen angepasst werden, die ihre Mütter und Väter 1946 noch nicht vorhersehen konnten: Es gilt, einen verbesserten Datenschutz und die vorrangige Förderung von Klimaschutz und erneuerbaren Energien verfassungsrechtlich zu verankern. In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir uns mit diesen Forderungen nicht durchsetzen. Wir laden deshalb alle Fraktionen des neuen Landtags ein, sich ab Herbst an einem weiteren Verfassungsdialog zu beteiligen.“

FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION
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