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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz wird geändert / HACKER und FISCHER: „Wir stellen Journalisten unter den besonderen Schutz des Gesetzes“

(LNP) Am Donnerstag wird der Bayerische Landtag auf Initiative der FDP-Fraktion eine bedeutsame Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschließen. Künftig stehen Journalisten und Abgeordnete bei der polizeilichen Gefahrenabwehr unter dem besonderen Schutz des Gesetzes, der sogenannten Berufsgeheimnisträgern zuteil wird. Dazu zählen bisher beispielsweise Ärzte, Geistliche, Rechtsanwälte oder Amtsträger.

Thomas Hacker (Bayreuth), Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, betonte am Mittwoch die außerordentliche Bedeutung dieser liberalen Korrektur am PAG: „Der verbesserte Berufsgeheimnisschutz stärkt die Stellung der Handelnden der repräsentativen Demokratie sowie der freien Presse als vierter Gewalt im Staat. Darüber hinaus dient die geplante Gesetzesänderung vor allem jenen Bürgern, die sich Abgeordneten und Journalisten anvertrauen. Diese Bürger sollen mit Abgeordneten und Journalisten in Kontakt treten können, ohne sich Gedanken über eine staatliche Überwachung machen zu müssen.“ Die Liberalen in Bayern hätten, so Hacker weiter, diese Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, um den verfassungsrechtlichen Auftrag zum bestmöglichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung umzusetzen.

Dr. Andreas Fischer (Abensberg), rechts- und innenpolitischer Sprecher der Landtags-FDP, ergänzte, wovon sich die FDP in den Verhandlungen zum PAG habe leiten lassen: „Der Kernbereich privater Lebensführung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unantastbar. Aus diesem Grund unterliegt der polizeiliche Einsatz von technischen Mitteln in Wohnungen hohen rechtstaatlichen Anforderungen. Im Unterschied zu Geistlichen, Verteidigern, Rechtsanwälten, Ärzten, Beratern für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit, Psychologen und Psychotherapeuten stehen bisher Gespräche innerhalb von Wohnungen, an denen Abgeordnete oder Journalisten beteiligt sind, unter keinem besonderen Schutz. Das musste aus unserer Sicht dringend geändert werden, da die Vertraulichkeit der Arbeit unmittelbar mit den wichtigen Aufgaben von Journalisten und Abgeordneten für unseren freiheitlichen Rechtsstaat verbunden ist.“

Hacker und Fischer zeigten sich verwundert über die Haltung der SPD-Fraktion in dieser Frage: „Bemerkenswerterweise wurde die Gesetzesvorlage im Innenausschuss gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen. Wenn die SPD tatsächlich ein Interesse daran hat, den Kernbereich der privaten Lebensführung zu schützen und die Stellung der Presse zu stärken, sollte sie dem Regierungsentwurf im Parlament unbedingt zustimmen“, sagten die beiden FDP-Politiker mit Blick auf die am Donnerstag bevorstehende Abstimmung im Plenum.

FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
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