(LNP) Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil mahnt bei der Tachografenverordnung aus Brüssel zu mehr Augenmaß. Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte in seiner Entscheidung im Juli gefordert, auch leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen von der Tachografenpflicht zu erfassen. „Ziel der Verordnung ist es doch, dass vor allem Berufskraftfahrer die Lenk-und Ruhezeiten einhalten, da gerade sie unter Zeitdruck tausende Kilometer fahren“, erklärt Zeil. Übermüdung der Fahrer werde so vermieden und Verkehrsunfällen vorgebeugt. „Die Belastung von kleineren Unternehmen, bei denen Fahrten nur eine untergeordnete Rolle spielen, ist ungeeignet und unverhältnismäßig. Gerade solchen Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht im Gütertransport liegt, werden unnötige bürokratische Belastungen und Kosten aufgebürdet“, fügt Zeil hinzu.
Darüber hinaus hat das Europäische Parlament einen Vorschlag des federführenden Transportausschusses, den Freistellungsradius für Handwerksbetriebe von 50 auf 150 Kilometer auszuweiten, abgelehnt. „Das Parlament verkennt hier, dass gerade Betriebe im ländlichen Raum oft gezwungen sind, weiter entfernte Aufträge anzunehmen“, betont Zeil.
Der Minister hatte sich mit Nachdruck für größtmögliche Flexibilität bei der Tachografenverordnung und die Berücksichtigung der Interessen kleinerer Betriebe eingesetzt. „Als großen Etappensieg werte ich, dass sich der EU-Verkehrsministerrat dem Parlamentsvotum entgegengestellt hat und leichte Nutzfahrzeuge vom Anwendungsbereich der Verordnung ausnehmen will“, erklärt Zeil. Enttäuscht zeigt sich Bayerns Verkehrsminister jedoch darüber, dass sich der Rat für eine Erweiterung des Freistellungsradius für Handwerksunternehmen auf nur 100 Kilometer statt auf 150 Kilometer ausgesprochen hat.
Die nun anstehenden Trilogverhandlungen zu diesem Thema zwischen den Vertretern des Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission wurden auf das kommende Jahr vertagt. „Wir werden diese Zeit nutzen, um in Brüssel weiterhin Überzeugungsarbeit zu leisten, damit der Freistellungsradius für Handwerker auf 150 Kilometer erhöht und die Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung endgültig vom Tisch ist“, betont Zeil abschließend.
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