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Bayerns Wirtschaftsminister Zeil kündigt Subsidiaritätsrüge gegen europäische Bankenaufsicht an / Zeil: „Kommissionsvorschläge degradieren nationale Aufsichtsbehörden zu Erfüllungsgehilfen“

(LNP) Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil kritisiert die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der künftigen Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) mit deutlichen Worten: „Die Vorschläge der EU-Kommission, der EZB die Beaufsichtigung über alle Kreditinstitute im Euroraum zu übertragen, sind inakzeptabel. Eine zentralisierte Bankenaufsicht über mehr als 6000 Banken in den 17 Ländern des Euroraums und die Vorstellung, dass diese Behörde bereits Anfang 2013 tätig werden soll, ist vollkommen irreal. Auf nationaler Ebene muss man hier massiv auf die Bremse treten, um die EU-Kommission bei ihrer Geisterfahrt zum Stehen zu bringen. Ich werde mich daher stark dafür machen, dass Bayern zeitnah im Bundesrat einen Antrag auf Subsidiaritätsrüge einbringt. Ich erwarte, dass die EU-Kommission dies zum Anlass nimmt, ihre Vorschläge für die Ausgestaltung einer künftigen europäischen Bankenaufsicht grundlegend zu überarbeiten“, betont Zeil.

Der Wirtschaftsminister verlangt, dass die europäische Bankenaufsicht auf die Gruppe der systemrelevanten Banken oder auf Kreditinstitute, die in einem bankgeschäftlich bedeutenden Umfang grenzüberschreitend tätig sind, beschränkt wird. Dies ist der Kern eines Zehn-Punkte-Programms des Bayerischen Wirtschaftsministers, das vom Kabinett am 10.09.2012 verabschiedet wurde.

Bei der europäischen Bankenaufsicht müssten die nationalen Aufsichtsbehörden die originäre Zuständigkeit behalten, beharrt Zeil. „Wir verfügen in Deutschland über eine regionale Bankenstruktur. Insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben die Finanzkrise nicht verursacht und sind eine der tragenden Säulen der Kreditversorgung für die mittelständischen Unternehmen. Die Einrichtung einer Superbankaufsichtsbehörde würde zu massiven Eingriffen bei Banken führen und auch die mittelständische Wirtschaft in Deutschland treffen“, erläutert der Minister. Darüber hinaus lehnt er die Vorschläge der EU-Kommission ab, dass die nationalen Aufsichtsbehörden nur mehr für ,andere Angelegenheiten’, wie etwa Verbraucherschutz und Bekämpfung der Geldwäsche zuständig bleiben sollen. Die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden würden damit ausgehöhlt bzw. „die Behörden auf Vollzugsgehilfen für die EZB herab gestuft“, kritisiert Zeil. „Hierin liegt eine deutliche Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes.“

Der Wirtschaftsminister macht sich auch ernste Sorgen, wie nach den Vorschlägen der EU-Kommission die EZB einen Interessenskonflikt zwischen bankaufsichtlichen und geldpolitischen  Aufgaben vermeiden wolle. „Zum einen stellt die EZB dem Bankensektor liquide Mittel in enormer Höhe zur Verfügung. Zum anderen soll sie ab 1. Januar 2013 die Aufsicht über genau diese Empfängerbanken ausüben“, erläutert Zeil den Dissens. Darüber hinaus solle der Gouverneursrat der EZB auch noch die Letztentscheidungsbefugnis bei aufsichtlichen Fragestellungen erhalten ­– und einer der fünf EZB-Direktoren den Vorsitz im Aufsichtsgremium führen. „Wenn diese Konstellation kommt, sind Interessenskonflikte unausweichlich“, betont Zeil.

Die Europäische Kommission hat am 12. September 2012 ihre Vorschläge zur Schaffung eines europäischen Bankaufsichtsmechanismus unter Einbeziehung der EZB veröffentlicht. Vorgesehen ist der Erlass einer Verordnung über die bankaufsichtlichen Kompetenzen der EZB sowie eine Änderung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA). Zudem hat die EU-Kommission die weiteren geplanten Schritte hin zu einer „Bankenunion“ aufgezeigt.

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