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19. Oktober 2024
Bayern

Bayerns Wirtschaftsstaatsekretärin Hessel zur heute beschlossenen verpflichtenden Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen / Hessel: „Kein Quotendiktat aus Brüssel“

(LNP) Bayerns Wirtschaftsstaatsekretärin Katja Hessel lehnt den heute von der Europäischen Kommission verabschiedeten Vorschlag  zur Einführung einer verpflichtenden Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab: „Auch ich wünsche mir mehr Frauen in Führungspositionen. An einer gesetzlich vorgeschriebenen Frauenquote in Aufsichtsräten festzuhalten, sehe ich aber nach wie vor als falschen Weg an. Er greift in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit ein. Wer einen besseren Geschlechtermix in den Chefetagen unserer Wirtschaft zum Ziel hat, kann sich nicht auf bürokratische Vorgaben zurückziehen, sondern muss vielmehr für einen Paradigmenwechsel in den Köpfen der Menschen sorgen.“ Die Wirtschaftsstaatssekretärin sieht darüber hinaus auch grundsätzlich keine Notwendigkeit, das Verfahren zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zentral von Brüssel aus zu regulieren. „Wir brauchen keine einheitliche Regelung aus Brüssel, die für alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtend vorgeschrieben ist“, betont Hessel.

Die Wirtschaftsstaatssekretärin sieht aber auch keinen Grund, die Quote national gesetzlich zu regeln: „Der Gesetzgeber sollte die Finger von dieser Thematik lassen – und das zum Wohle der Frauen!“ Hessel fordert stattdessen an den eigentlichen Ursachen anzusetzen: „In den meisten Fällen scheitert der Vormarsch der Frauen nach wie daran, dass Familie und Beruf schwer vereinbar sind. Was den Frauen wirklich helfen würde, sind genügend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Vorschul- und Schulalter sowie eine flexiblere Arbeitswelt. Führungspositionen in Teilzeit, Teleheimarbeit und Lebensarbeitszeitkonten sind nur einige Modelle, die den Frauen den Weg in Spitzenpositionen erleichtern könnten. Wenn wir hier Scheuklappen ablegen wollen, dann ist das aber ein gesellschaftlicher Prozess, bei dem die Politik nur ein Akteur von vielen ist. Durch den Dialog mit Unternehmen, Verbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen erreichen wir viel mehr als durch gesetzliche Zwangsvorgaben, mit denen weibliche Hochqualifizierte schnell zu Quotenfrauen abgestempelt werden.“

Schließlich liege es auch im eigenen Interesse der Unternehmen, sich angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels verstärkt darum zu bemühen, unseren hoch qualifizierten Frauen auch entsprechende Karrierechancen zu eröffnen. „Wer diese Notwendigkeit nicht erkennt, wird im zunehmenden internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bald das Nachsehen haben“, ist Hessel überzeugt.

Der von der EU-Kommission beschlossene Richtlinienvorschlag sieht neben Regelungen über ein transparentes und geschlechtsneutrales Auswahlverfahren auch eine Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten vor, die private börsennotierte Unternehmen bis zum Jahr 2020 umsetzen müssen. Der Richtlinienvorschlag bedarf allerdings noch der Zustimmung des Rates und  des Europäischen Parlaments.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München, Pressestelle: Bettina Bäumlisberger
Tel.: 089/2162-2290, Fax: 089/2162-2614
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