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21. November 2024
Nordrhein-Westfalen

BBU: Bauleitplanverfahren zur Biogasanlage blendet Störfallproblematik aus

(LNP) Bereits beim ersten Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplans zur Biogasanlage in Großenlüder sieht der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erhebliche Defizite. Diese hat er in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber der Behörde dargelegt. So mangelt es den Unterlagen, zu denen die Öffentlichkeit Stellung nehmen konnte, an aussagekräftigen Angaben zur Immissionsbelastung im Normalbetrieb. Völlig ausgeblendet wurde die Betrachtung potentieller Störfälle, obwohl Biogasanlagen zu den Anlagentypen zählen, die in Deutschland die meisten sicherheitstechnischen Mängel und viele Betriebsstörungen aufweisen. Da der Betriebsbereich zum Teil im Wasserschutzgebiet liegt, kann aus Sicht des BBU eine Bebauungsplanänderung nicht rechtmäßig erfolgen.

Kerstin Desch-Wöhrl, Vorstandsmitglied des BBU und Vorsitzende der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder, erklärt hierzu: „Die Kommune ist sich offensichtlich der Gefährlichkeit der Anlage nicht bewusst. Der gesamte Betrieb unterliegt der Störfall-Verordnung und muss damit spezielle Sicherheitspflichten erfüllen. Insbesondere muss ein Sicherheitsabstand zwischen dem Betriebsbereich und sensiblen Bestandteilen der Natur eingehalten werden. Auf diese Anforderungen ist die Gemeinde mit keinem Satz eingegangen. Stattdessen überschneidet sich das Betriebsgelände mit der Wasserschutzzone III eines Wasserschutzgebietes.“

Der BBU betont, dass derartige Flächenüberschneidungen unzulässig sind, da hierdurch das Gebot der Einhaltung eines angemessenen Abstands gemäß § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Union verletzt wird.

Dr. Peter Schott vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU ergänzt: „Wir stellen immer wieder fest, dass die kommunalen Planungsbehörden mit der Umsetzung des Störfallrechts im Rahmen der Bauleitplanung erhebliche Probleme haben. Gerade in Großenlüder können wir aber nicht verstehen, dass die Gemeinde hiermit nicht vertraut sein soll. Vor etwa zwei Jahren war sie bereits mit einem ähnlichen Fall konfrontiert und hat anscheinend nichts daraus gelernt.“

Der BBU fordert die Gemeinde daher auf, dass Bauleitplanverfahren abzubrechen und nicht wieder aufzugreifen. Die derzeit bestehende Situation, die bereits gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen könnte, ist zudem einer detaillierten Prüfung zu unterziehen.

Die Stellungnahme des BBU zum Bauleitplanverfahren ist zu finden unter http://bbu-online.de (Stellungnahmen); Direktlink:
http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Stellungnahme%20%20Biogaspark%20Grossenlueder.pdf

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.

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