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21. November 2024
Nordrhein-Westfalen

BBU empört über neue Entscheidungen des Umweltministers von Schleswig-Holstein: Habeck bereitet konsequent den Boden für Fracking

(LNP) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat den schleswig-holsteinischen Umweltminister Habeck scharf wegen seiner Fracking-relevanten Entscheidungen kritisiert. Robert Habeck hat das höchst umstrittene niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erstmals zur schleswig-holsteinischen Bergbehörde erklärt und ihm damit die zentrale Kompetenz für Fracking-Entscheidungen zugewiesen.  Zudem wurde am 17.12.2013 bekannt, dass Habeck es zugelassen hatte, dass das LBEG als notwendige Voraussetzung für Fracking vier Bergbauberechtigungen für die Felder Gettorf, Sterup, Elmshorn und Warnau in Schleswig-Holstein erteilt hatte. Für den BBU sind die Berechtigungen unter rechtswidrigen Rahmenbedingungen erteilt worden.

Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landtags vom 4.11.2013 war klar, dass das jahrelang agierende LBEG mangels fehlender rechtlicher Voraussetzungen nie für die Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen zur Gewinnung von Bodenschätzen zuständig war und bisherige Entscheidungen rechtswidrig ergangen sind. Zudem hat die Anti-Fracking-Bewegung die Verschleppung der Bearbeitung von Anträgen zur Transparenz von Verwaltungsvorgängen sowie die Industriefreundlichkeit der unzuständigen Behörde LBEG kritisiert. Doch Habeck hält zum Entsetzen der Anti-Fracking-Bewegung dem LBEG ungebrochen die Treue.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Der Umweltminister hätte die einzigartige Möglichkeit gehabt, sich des LBEG zu entledigen und eine eigene Behörde in Schleswig-Holstein aufzubauen. Diese hätte so strukturiert sein können, dass sie das Vertrauen der Bevölkerung besitzt und die rechtsstaatlich gebotenen Prüfungsschritte bei der Erteilung von Bergbauberechtigungen vornimmt. Diese Gelegenheit hat Habeck verstreichen lassen und stattdessen die Position des LBEG gestärkt. Mit der Landesverordnung zur Änderung der Bergrechts-Zuständigkeitsverordnung vom 19.11.2013 hat Habeck das LBEG zur Bergbehörde berufen und den Gaskonzernen damit einen großen Dienst erwiesen. Diese können sich darauf verlassen, dass ihnen bei ihren Anträgen zu bergrechtlichen Bewilligungen und Erlaubnissen, die Voraussetzungen für Fracking sind, auch weiter keine Steine in den Weg gelegt werden.“

Auch die vier Bergbauberechtigungen, deren Erteilung am 17.12.2013 veröffentlicht wurde, dürften die Gaskonzerne als vorweihnachtliches Geschenk empfunden haben. Diese wurden ohne eine Beteiligung der Gemeinden und damit auch nicht im Rahmen eines darauf fußenden umfangreichen Prüfungsverfahrens erteilt.

Dazu erklärt Oliver Kalusch: „Mit einer solchen Vorgehensweise stellt sich der Umweltminister gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und gegen die allgemeine Kommentarlage. Vergessen ist anscheinend auch seine wenige Wochen zurückliegende Ankündigung, die Gemeinden bei derartigen Verfahren zu beteiligen. Hätte er es ernst gemeint, hätte er die Beteiligung in diesen Verfahren vor der jeweiligen Entscheidung veranlassen müssen. Das ist nicht erfolgt. Die Rechtslage und seine früheren Äußerungen sind Habeck anscheinend gleichgültig.“

Für den BBU steht daher fest: Auf Politiker wie Robert Habeck braucht die Anti-Fracking-Bewegung nicht zu hoffen. Ihre Anliegen sind ihm egal. Nur ein konsequenter Widerstand und ein permanenter öffentlicher Druck können zu einer Änderung dieser Politik führen. Der BBU wird die Anti-Fracking-Bewegung dabei bei ihren Aktionen unterstützen.

Engagement unterstützen

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

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