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21. November 2024
Nordrhein-Westfalen

BBU fordert: KAS-Leitfaden zur Einstufung von Abfällen gemäß der Störfall-Verordnung jetzt umsetzen

(LNP) Auf seiner Sitzung am 15./16.6.2013 in Witten hat sich der Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) mit der Umsetzung des Leitfadens KAS-25 der Kommission für Anlagensicherheit beschäftigt. Dieser Leitfaden hat die Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung zum Inhalt und legt Kriterien fest, um zu entscheiden, ob Abfallanlagen unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fallen. Der BBU-Vorstand kritisiert die Widerstände von Teilen der Industrie und von Behörden verschiedener Bundesländer, den im November 2012 veröffentlichten Leitfaden in der Praxis konsequent umzusetzen. Der BBU-Vorstand fordert daher eine verbindliche Anwendung des Leitfadens durch die Vollzugsbehörden der Länder mittels Erlass des jeweiligen Landes-Umweltministeriums. Nur so kann die aufgrund der Störfall-Verordnung und der europäischen Seveso-II-Richtlinie zwingend festgelegte Anwendung des Störfallrechts auf Anlagen mit größeren Mengen gefährlicher Abfälle gewährleistet werden.

Dr. Peter Schott vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Es kann nicht die Aufgabe staatlicher Stellen sein, Industrieinteressen nachzugeben und die Durchsetzung störfallrechtlicher Pflichten bei Abfalllagern oder Abfallbehandlungsanlagen zu unterlaufen. Damit wird die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt aufs Spiel gesetzt. Statt das über zehn Jahre andauernde Vollzugsdefizit fortzusetzen, ist eine konsequente und ausnahmslose Anwendung des Leitfadens KAS-25 geboten. Hier müssen die Umweltminister der Länder tätig werden. Sie sind aufgefordert, den Leitfaden per Erlass im jeweiligen Bundesland für verbindlich zu erklären.“

Der BBU fordert von den Bundesländern weitere Schritte zur Umsetzung des Störfallrechts im Abfallbereich. Hierzu erläutert Dr. Peter Schott: „Es ist anhand des Leitfadens zügig zu ermitteln, welche konkreten Anlagen in den einzelnen Bundesländern aufgrund vorhandener oder möglicher Abfälle dem Störfallrecht unterliegen. Für diese Anlagen ist die Erfüllung störfallrechtlicher Pflichten sicher zu stellen. Sollte dies die Kapazitäten der dafür zuständigen Behörden überfordern, sind staatliche Sonderprogramme durchzuführen, um die untragbare Situation schnellstens zu beheben.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
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