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Bei der Hilfe für junge Opfer bundesweit an einem Strang ziehen

(LNP) Zur Fachtagung „Psychosoziale Prozessbegleitung – Zeugen-Mut statt Opfer-Angst“ warb Justizministerin Uta Maria Kuder für deutschlandweiten Anspruch

„Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine freiwillige Leistung der Länder. Ich fordere jedoch bundesweit einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch. Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland erkannt, dass jungen Opfern von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten besondere Hilfe zuteilwerden muss und die psychosoziale Prozessbegleitung ermöglicht. Vier Sozialpädagoginnen geben landesweit missbrauchten Kindern und Jugendlichen die Kraft, um einen Prozess durchzustehen. Neben der Bewältigung des Alltagsstresses ist dem jungen Opfer vor allem die Angst vor dem Wiedersehen mit dem Angeklagten zu nehmen“, betonte die Justizministerin.

„Ich freue mich, dass sich auf unserer Fachtagung in Berlin Vertreter aus fast allen Bundesländern für unsere Erfahrungen mit der psychosozialen Prozessbegleitung interessiert haben. Das zeigt, dass wir mit unserer Initiative, die wir im Jahr 2010 gestartet haben, auf dem richtigen Weg sind. Für einen bundesweiten Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung müssen jedoch alle Bundesländer an einem Strang ziehen. Auf der Justizministerkonferenz in Binz im Juni werde ich mich erneut dafür stark machen“, so Justizministerin Kuder. Sie ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2014.

„Dankbar bin ich für die Anregung auf unserer Tagung, dass nicht nur Kindern und Jugendlichen die psychosoziale Prozessbegleitung angeboten werden sollte, sondern auch Erwachsenen. Ich teile diese Forderung. Doch sollten wir zunächst einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch für junge Opfer angehen“, sagte die Justizministerin in der Landesvertretung von Mecklenburg-Vorpommern. Zur Fachtagung kamen 200 Gäste aus Justiz, Opferhilfe und Politik aus Deutschland und Österreich.

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