Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Bei verspäteter Hartz IV Überweisung muss Jobcenter haften

Bei verspäteter Hartz IV Überweisung muss Jobcenter haften

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Auch wenn es bisher von der Bundesagentur für Arbeit noch keine Bestätigung gibt, so mehren sich die Anzeichen, dass bundesweit tausende Hartz IV BezieherInnen noch nicht das Geld auf dem Konto haben. Wie weit auch MönchengladbacherInnen betroffen sind ist derzeit unklar. Vorsichtshalber weist DIE LINKE darauf hin, dass das Jobcenter bei von ihm verschulden Zahlungsverzögerungen die entstehenden Kosten für Rückbuchungen und ähnlichem übernehmen müssen.

Für Mario Bocks von der Sozialberatung sind verspätete Überweisung nicht neu: „Es kommt häufiger zu Verzögerungen, wenn die Regelleistungen umgestellt werden. Da zum Jahresbeginn die Regelsätze um 2,27% angehoben wurden muss sicher die Computersoftware angepasst werden. Auch ist es denkbar, dass die Jobcenter die Anweisungen zu spät raus gegeben haben und nun wegen der Feiertage das Geld nicht rechtzeitig ankommt. Das die Verzögerung etwas mit der SEPA Umstellung zu tun hat, ist natürlich auch noch denkbar.“

Für Betroffene besteht nun die Gefahr zusätzlicher Kosten durch Storno-Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften oder Überziehungs-Zinsen. Torben Schultz vom Kreisvorstand verweist deswegen auf ein Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: A L 7 B 341/08 AS ER): „Im Amtsdeutsch heißt es darin ‚die Leistungspflicht des Leistungsträgers ist am ersten eines Monats fällig‘. Wer nun durch die verspätete Überweisungen zusätzliche Kosten hat, sollte diese vom Jobcenter zurück fordern.“

DIE LINKE. MG
Hauptstr. 2
41236 Mönchengladbach
fon:   0 21 66 / 9 79 22 43 fax: 0 21 66 / 9 79 22 42
email: buero@die-linke-mg.de
web:   http://www.die-linke-mg.de
email: torben.schultz@die-linke-mg.de

Das könnte dir auch gefallen