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Benzindiebstahl / Ministerin Merk: Benzinklau ist kein Kavaliersdelikt und kann böse enden – der Staatsanwalt drückt kein Auge zu

(LNP) Angesichts zunehmender Fälle von Benzindiebstahl an Tankstellen weist Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk darauf hin, dass es hier keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um strafbares Unrecht geht, das erhebliche Folgen haben kann.

„Benzindiebstahl ist aus juristischer Sicht in aller Regel Betrug“, so Merk. „Das heißt: Darauf steht nach unserem Gesetz Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Und ab 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt man als vorbestraft – falls andere Vortaten zu verzeichnen sind, sogar schon bei geringeren Geldstrafen.“

Entsprechend wird der so genannte „Benzinklau“ von Bayerns Staatsanwälten laut Merk auch unnachsichtig verfolgt. „Wenn die Tat zur Anzeige gelangt, dann verfolgen unsere Staatsanwälte sie konsequent weiter“, so Merk. „Und zwar auch dann, wenn man die Rechnung begleicht, nachdem der Tankstellenbetreiber durch das Strafverfahren die Adresse herausgefunden und die Anzeige ‚zurückgenommen‘ hat.“ Eine Zahlung kann dann nur noch strafmildernd berücksichtigt werden.

„Wenn Sie versehentlich einmal vergessen haben sollten, zu bezahlen, rate ich: Kehren Sie sofort zurück, machen Sie deutlich, dass es keine Absicht war und zahlen Sie die Rechnung sogleich. Sonst kann es sein, dass Sie bald böse Post erwartet – und dann glaubt Ihnen in der Regel niemand mehr, dass es sich um ein Versehen handelte!“

Merk abschließend: „Die steigenden Benzinpreise rechtfertigen es nicht, sich auf Kosten des Tankstellenpächters schadlos zu halten.“ „Und das sieht unser Strafrecht ganz genauso.“

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