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19. Oktober 2024
Nordrhein-Westfalen

Bernhard Tenhumberg: Rot-Grün muss Mittel für „Frühe Hilfen“ gerecht verteilen

(LNP) Die CDU-Landtagsfraktion äußert deutliche Kritik an der Verteilung der Mittel der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen“ innerhalb Nordrhein-Westfalens durch die rot-grüne Landesregierung. „Das Familienministerium zieht als Maßstab für die Verteilung der Mittel allein den Anteil der unter Dreijährigen im SGB II-Bezug heran. Das hat Frau Schäfer im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend noch einmal deutlich gemacht. Das führt dazu, dass Kommunen mit einer hohen Geburtenrate und einem vergleichsweisen geringen Anteil Unterdreijähriger im SGB II-Bezug massiv benachteiligt werden“, erklärt der kinder- und familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Tenhumberg.

Die Entscheidung der Landesregierung widerspräche damit dem Geist des Verwaltungsabkommens, das zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden ist. Dieses sehe eine flächendeckende Verteilung der Mittel auf die Kommunen vor. Zudem stigmatisiere Rot-Grün geradezu Familien, die SGB II-Leistungen beziehen. Tenhumberg: „Frau Schäfer sendet pauschal das Signal aus, dass diese Familien nicht in der Lage sind, ohne fremde Hilfe ihre Kinder zu erziehen. Das ist nicht akzeptabel. Die Landesregierung muss ihre Entscheidung umgehend korrigieren und die Mittel des Bundes gerecht verteilen.“

Ziel der Bundesinitiative ist es, regionale „Netzwerke Frühe Hilfen“ auf- und auszubauen und dabei etwa Elternkurse, Informationsmaterialien, Hilfen zur Erziehung und den Einsatz von Familienhebammen anzubieten. Der Bund stellt Ländern, Städten, Gemeinden und Landkreisen dafür bis Ende 2015 177 Millionen Euro zur Verfügung. Das Verwaltungsabkommen sieht vor, dass die Bundesmittel nach Abzug von Koordinationskosten zu je einem Drittel nach dem Königsteiner Schlüssel, der unter Dreijährigen im SGB II-Bezug und der Anzahl der Unterdreijährigen verteilt werden.

CDU-Landtagsfraktion
Axel Birkenkämper
– Stv. Pressesprecher –
Postfach 101143
40002 Düsseldorf
Tel. 0211/884-2018
Fax 0211/884-2265

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