Startseite BundesländerHessen Berufsanerkennungsgesetz / Michael Siebel (SPD): Gesetz ist überfällig muss aber nachgebessert werden

Berufsanerkennungsgesetz / Michael Siebel (SPD): Gesetz ist überfällig muss aber nachgebessert werden

von Frank Baranowski
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(LNP) Der hessische SPD-Landtagsabgeordnete Michael Siebel hat es bei der heutigen Landtagsdebatte in Wiesbaden grundsätzlich begrüßt, dass dem Hessischen Landtag endlich ein Gesetzentwurf zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt worden sei. „Nachdem die SPD-Landtagsfraktion bereits Ende letzten Jahres die zügige Einbringung eines solchen Landesgesetzes gefordert hatte, hat die Landesregierung nun endlich geliefert“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden. Jetzt werde auch für Hessen festgeschrieben, dass es einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse gibt und dass dieser Rechtsanspruch unabhängig von der Staatsangehörigkeit innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss.

„Schon heute berichten viele Unternehmen, dass sie trotz hoher Arbeitslosigkeit einen Teil ihrer Stellen nicht qualifiziert besetzen können. Das Gesetz kann mit dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Hessen zu bekämpfen“, sagte Siebel. Dies sei aber für seine Fraktion nicht der einzige Grund, warum sich die SPD seit langem für eine verbesserte Anerkennung der im Ausland erworbenen Abschlüsse einsetzt. „Für uns ist diesen Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund“, so Siebel. Es sei ein gesamtgesellschaftlicher Skandal, dass Ärztinnen, Pfleger, Pädagoginnen und Ingenieure mit Migrationshintergrund als Haushaltshilfen oder Taxifahrer arbeiten müssten. Jetzt bestehe die Chance, dass ein Stück mehr Gerechtigkeit und Teilhabe ermöglicht werde.

Gleichzeitig betonte Siebel, dass aus Sicht der SPD Fraktion noch Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz bestehe. Er forderte für seine Fraktion, dass ähnlich wie es das Land Hamburg vorgesehen habe, ein Beratungsanspruch festgeschrieben werden müsse. Eine unabhängige Beratungsstelle solle den Antragstellern während des gesamten Verfahrens zur Seite stehen. Ein entsprechendes Angebot liege seit Dienstag der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände vor, die bisher mit ihren Migrationsfachdiensten bereits unter Beweis gestellt haben, dass sie diese Beratungsleistungen qualifiziert erbringen können. Desweiteren seien die Regelungen zur Nachqualifikation im jetzigen Gesetz unzureichend. Abgelehnte Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die Möglichkeit bekommen, durch Ergänzung ihrer Qualifikation und Nachqualifikation die Berufsanerkennung noch erreichen zu können.

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