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21. November 2024
Bayern

Beschäftigung von Ehegatten oder Verwandten oder Verschwägerten 1. Grades: Landtagspräsidentin Barbara Stamm legt parlamentarischen Beratungsvorgang und Vertragsabschlüsse im Jahr 2000 offen

(LNP) Seit dem 1. Dezember 2000 verbietet das Abgeordnetengesetz die Beschäftigung von Ehegatten oder Verwandten oder Verschwägerten 1. Grades. Davon ausgenommen waren bereits bestehende Arbeits- und Werkverträge. In der aktuellen Diskussion um diese sogenannten Altfälle wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Abgeordnete noch kurz vor Inkrafttreten der Änderung des Abgeordnetengesetzes entsprechende Arbeitsverträge mit Verwandten 1. Grades oder Ehegatten neu abgeschlossen haben.

Deswegen legt Landtagspräsidenten Barbara Stamm nun den parlamentarischen Werdegang der gesetzlichen Regelung seit der Beschäftigung durch die interfraktionelle Arbeitsgruppe Abgeordnetenrecht bis zur Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Dezember 2000 in vollem Umfang offen. „Daraus ist auch zu ersehen, dass damals eigens das Inkrafttreten des Gesetzes vorverlegt wurde, um Missbrauch auszuschließen“, betont die Landtagspräsidentin.

In der beiliegenden Dokumentation werden nicht nur Protokolle von Plenar- und Ausschusssitzungen sondern auch Informationen zu den nicht öffentlich tagenden Gremien der interfraktionellen Arbeitsgruppe Abgeordnetenrecht, dem Präsidium und des Ältestenrates zugänglich gemacht. „Nach Abwägen rechtlicher Fragen und insbesondere im Hinblick darauf, dass die Sitzungen 13 Jahre zurückliegen, stelle ich Ihnen das gesamte Material zur Verfügung, um den Beratungsablauf nachzuzeichnen. Damit schaffen wir Transparenz, die Ihnen ermöglicht, die damaligen Ereignisse selbst einzuordnen“, so Barbara Stamm weiter.

Zu den Namen der Abgeordneten, die im Jahr 2000 noch neue Arbeitsverträge abgeschlossen haben, erklärt Barbara Stamm:

„Ich wurde mehrfach gebeten, die Zahl und die Namen der Abgeordneten zu nennen, die im Jahr 2000 erstmalig Verwandte 1. Grades oder Ehegatten beschäftigt haben. Insgesamt gab es 79 Altfälle, 45 davon waren 1999 bekannt. Deswegen wurde vermutet, 34 Abgeordnete hätten im Jahr 2000 noch neue Verträge abgeschlossen. Dies ist allerdings nicht richtig: im Jahr 1999 konnte der Landtag nur Auskunft über die bereits 1998 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse Auskunft geben, weil die Rechnungslegung für 1999 noch nicht abgeschlossen war. Zu beachten ist zudem, dass nach dem gültigen Abrechnungssystem die Arbeits- und Werkverträge generell nicht vorgelegt werden müssen. Eine genaue Aussage über den erstmaligen Abschluss eines Vertragsverhältnisses ist daher aus den beim Landtagsamt befindlichen Akten nicht möglich. Deswegen konnte ich dazu bisher auch keine genauen Angaben machen.

Nachdem sich daraus aber viele Spekulationen ableiten, die dem Ansehen des Parlaments insgesamt schaden, habe ich nun aufgeklärt, wer im Jahr 2000 solche Arbeitsverhältnisse neu begründet hat und ab wann dies der Fall war.

Ich habe alle in Frage kommenden Abgeordneten, bei denen nicht nachvollziehbar war, ob es sich um bereits bestehende oder neu abgeschlossene Vertragsverhältnisse handelt, kontaktiert. Nach deren Angaben ergibt sich folgendes Bild:“

        Name    Ehegatte/

Sohn/Tochter    Beginn des Beschäftigungs-Verhältnisses und Bemerkungen 
1       Winter Georg (CSU)      Sohn 1  01.11.2000      Belege MdL    
                Sohn 2  01.11.2000            
                              
2       Eck, Gerhard (CSU)      Ehefrau 01.09.2000, nach Angabe Kabinettsmitglied     
                              
3       Neumeier, Johann (CSU)  Tochter         lt. Beleg MdL Ehefrau ab 01.01.1993 beschäftigt, Tochter nach Unterlagen LTA ab 01.09.2000 beschäftigt
                              
4       Sibler, Bernd (CSU)     Ehefrau 01.09.2000, nach Angabe Kabinettsmitglied     
                              
5       Appelt, Dieter (SPD)    Ehefrau 01.08.2000, MdL seit 01.07.2000
                              
6       König, Alexander (CSU)  Ehefrau nach Beleg MdL bereits vom 01.12.1998 – 31.12.1999 beschäftigt und wieder ab 01.08.2000
                              
7       Stockinger, Prof. Hans (CSU)    Tochter 1       28.06.2000      Belege MdL,
Ehefrau laut Beleg schon seit 1990 beschäftigt
                Tochter 2       28.06.2000            
                              
8       Nöth, Eduard (CSU)      Tochter nach Unterlagen LTA Ehefrau ab 30.09.1998, eine Tochter ab 30.12.1998 und weitere Tochter ab 30.04.2000 beschäftigt   
                              
9       Köhler, Dr. Heinz (SPD) Ehefrau 01.04.2000, Angabe MdL
                              
10      Schmid, Berta (CSU)     Sohn    nach Angabe MdL Ehegatte bereits seit 1995 beschäftigt, Tochter bis 30.04.2000 im Anschluss Sohn ab 01.05.2000 beschäftigt    
                              
11      Welnhofer, Peter (CSU)  Tochter nach Angabe MdL Ehefrau bereits im Jahr 1999 beschäftigt, Tochter seit 30.03.2000     
                              
12      Brunner, Helmut (CSU)   Ehefrau 01.01.2000, Angabe Kabinettsmitglied  
                              
13      Göppel, Josef (CSU)     Ehefrau 01.01.2000      siehe anliegende persönliche Erklärung
                Tochter 1       01.01.2000            
                Tochter 2       01.01.2000            
                                      
14      Peters Gudrun (SPD)     Sohn    01.01.2000, Ende des Arbeitsverhältnisses 31.03.2001  
                                      
15      Schweiger, Rita (CSU)   Ehemann nach Angabe MdL von 01.01.1998 – 01.04.1999 beschäftigt
Wiederbeschäftigt ab 01.01.2000
                              
16      ein MdL         verstorben    
                              
Heidi Wolf
Pressesprecherin
Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Pressestelle
Maximilianeum, 81627 München
Tel.: 089/ 41 26-26 01, Fax: -16 01
E-Mail: pressesprecher@bayern.landtag.de
Internet: http://www.bayern.landtag.de/

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