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Beschlossenes Wassergesetz dient vor allem dem Hochwasserschutz

(LNP) In der zweiten Lesung wurde heute durch den Sächsischen Landtag das Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung hat zum Ziel, das sächsische Wasserrecht zu bereinigen und Anforderungen des Bundesrechts umzusetzen.

Mit dem neuen Wassergesetz wird vor allem dem Hochwasserschutz besonders Rechnung getragen. „Für den insbesondere von den Geschädigten erwarteten zügigen Wiederaufbau brauchen wir dieses Gesetz jetzt und nicht, wie die Opposition verlangt hat, nach einer weiteren Auswertung der jüngsten Hochwasserereignisse“, sagte die CDU-Politikerin Uta Windisch vor dem Plenum. So ist mit der Gesetzesnovellierung der Freistaat Sachsen das einzige Bundesland, das künftig überschwemmungsgefährdete Gebiete ausweisen wird.

„Mit dem Gesetzesentwurf soll die Verfahrensbeschleunigung für den Wiederaufbau und den vorbeugenden Hochwasserschutz beschlossen werden“, sagte CDU-Abgeordneter Jan Hippold vor dem Plenum. „Je länger ein Verfahren dauert, desto mehr nimmt die Akzeptanz der Bürger für Schutzmaßnahmen ab“, weiß Hippold aus seiner Erfahrung als Bauingenieur. Aus diesem Grund stelle eine solche Regelung eine deutliche Verbesserung dar. „Ganz besonders freue ich mich, dass in das Gesetz die Anordnung des Sofortvollzugs von Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen aufgenommen wurde. Dies wird dazu führen, dass die in der Vergangenheit durch Klagen eingetretenen Verzögerungen deutlich zurückgehen werden“, so Hippold.

In Folge der intensiven Beratungen zum neuen Wassergesetz entstand auch ein Änderungsantrag der im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen beinhaltet. Darüber hinaus wurden wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen. Die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes tritt mit der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

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