(LNP) Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen beantragt festzustellen, dass der Sächsische Landtag durch Beschluss von Art. 4 des Standortegesetzes den Rechnungshof in seiner verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsstellung verletzt hat. Der Artikel regelt die Verlegung des SRH-Standortes von Leipzig nach Döbeln.
Dazu erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Der juristischen Auseinandersetzung sehen wir äußerst gelassen entgegen. Mir fehlt jedes Verständnis, dass der Rechnungshof glaubt, eine Verlegung seines Sitzes um rund 70 Kilometer verletze seine verfassungsrechtliche Stellung. Geht es nicht vielmehr um die Bequemlichkeit der Beamten und Angestellten des Rechnungshofes? Ist es ihnen denn wirklich nicht zuzumuten, dass ihr Dienstort um rund 70 Kilometer ins Herz Sachsens mit bester Verkehrsanbindung verlegt wird? Warum sollen sie eine Vorzugsbehandlung gegenüber anderen Angestellten des öffentlichen Dienstes haben? Von der privaten Wirtschaft wollen wir gar nicht reden: Da würden die Angestellten für Top-Gehälter mit lebenslanger Arbeitsplatzgarantie deutlich mehr Flexibilität zeigen!
Die Klage zeigt, wie weit insbesondere der Präsident des Rechnungshofes von den realen Gegebenheiten im Freistaat weg ist. Während die Sachsen, die seine Besoldung zahlen, in andere Bundesländer pendeln oder um ihre Arbeitsplätze fürchten, ist ihm die Verlegung des Dienstsitzes von Leipzig nach Döbeln ein Gang zum Verfassungsgericht wert. Der SRH-Präsident zeigt damit seine Ignoranz gegenüber den Bürgern, die sein Gehalt erwirtschaften.“
F.d.R.d.A.
Andreas Novak
Pressesprecher
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