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Birkner zur Spionage-Affäre: Ungeheuerlicher und maßloser Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung

(LNP) FDP-Fraktionsvize Stefan Birkner hat die bekannt gewordene Datensammelwut ausländischer Geheimdienste als „ungeheuerlichen und maßlosen Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“ bezeichnet. Birkner sagte in der Aktuellen Stunde des Niedersächsischen Landtags: „Das Recht auf Datenschutz in einer globalisierten und vernetzten Welt kann nicht an Staatsgrenzen halt machen.“ Auch das berechtigte Anliegen, Terrorismus effektiv zu bekämpfen und die nationale Sicherheit jeweils sicherzustellen, dürfe nicht dazu führen, dass die Bürgerrechte ausgehöhlt würden.

Im europäischen und internationalen Kontext bedarf es Birkner zufolge einer neuen Justierung des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit. „Nicht alles was man kann, um die Sicherheit zu gewährleisten, darf man tun. Ansonsten gefährdet man genau das, was man schützen will: Die freie Gesellschaft“, so der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. „Deshalb ist es geboten, auf europäischer Ebene endlich zu einheitlichen Standards zu kommen. Die Datenschutzgrundverordnung und die Cybersicherheitsrichtlinie müssen so schnell wie möglich zum Abschluss gebracht werden.“

Auch auf nationaler Ebene bestehe Handlungsbedarf. „Neben einer weiteren Sensibilisierung von Bürgern und Unternehmen beim Umgang mit den eigenen Daten müssen wir auch in Deutschland immer wieder die Diskussion über die Balance von Freiheit und Sicherheit führen. Für die FDP im Landtag gehört dazu, Abstand zu nehmen von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sowie im Kontext der Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein starkes Augenmerk auf die Spionageabwehr und die Fähigkeit des Verfassungsschutzes zu lenken, die Verfassungsorgane effektiv zu schützen.

Birkner verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983. Demnach umfasst das Persönlichkeitsrecht „auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden“. Birkner sagte: „Anlass des Urteils war damals das Volkszählungsgesetz. Im Lichte des bekannt gewordenen maßlosen Sammelns personenbezogener Daten durch ausländische Nachrichtendienste und der heutigen Bedeutung elektronischer Daten mutet der Anlass der damaligen politischen und rechtlichen Diskussionen geradezu lächerlich an.“  Die Befürchtungen aus dem Jahre 1983 seien im Jahre 2013 längst übertroffen.

Martin Brüning
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