Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Borgwardt: Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe auch zukünftig eine Hilfe in der Not

Borgwardt: Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe auch zukünftig eine Hilfe in der Not

von Frank Baranowski
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(LNP) Zu den auf Bundesebene geplanten Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht erklärt Siegfried Borgwardt, rechtspolitischer Sprecher und parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

„Effektiver Rechtsschutz, das Rechtsstaatsprinzip und der Gleichheitsgrundsatz sind verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert. Dieser Maßstab ist für uns unabdingbar und steht nicht zur Disposition. Daher bleiben Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe auch zukünftig eine Hilfe in der Not.

Für sozial Schwächere – also für Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen – wird es keine Änderungen geben. Sie erhalten auch zukünftig ratenfreie Prozesskostenhilfe, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen.

Für diejenigen, die Hilfe nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten, wird sich auch nichts am Freibetrag ändern. Sie erhalten wie früher Beratungs- und Prozesskostenhilfe ohne finanzielle Beteiligung. Die Freibeträge liegen sogar um 10 Prozent über dem Höchstsatz SGB XII.

Die CDU lässt sich bei dieser Reform maßgeblich vom Subsidiaritätsprinzip leiten. Wer zur Finanzierung eines Prozesses beitragen kann, der soll das Prozessrisiko im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit tragen und nicht vollständig auf den Staat abwälzen. Und wer wirtschaftlich in der Lage ist, einen Beitrag zur Rückzahlung der gewährten Prozesskostenhilfe zu leisten, soll dies künftig in einem etwas größeren Umfang tun als nach geltendem Recht. Denn durch die Prozesskostenhilfe soll derjenige, der es nötig hat, dem Durchschnittsverdiener gleichgestellt, aber nicht bessergestellt werden. Das ist übrigens auch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Im Übrigen greift die Reform auch den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die vermehrt auftretenden Fälle der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe auf. Viel zu oft liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vor. Doch eine unberechtigte Bewilligung geht letztendlich zu Lasten der Menschen, die wirklich Hilfe brauchen.“

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
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