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Dr. Florian Herrmann: Bund muss Mindestspeicherfristen regeln

(LNP) Dr. Florian Herrmann: Bund muss Mindestspeicherfristen regeln. Gemeinsame Resolution von Bayern und Sachsen. Bei Straftaten oder dringenden Gefahren die Sicherheitsbehörden nicht künstlich blind machen.

Der Bund muss die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die deutschen Sicherheitskräfte bei Ermittlungen in schweren Straftaten auf Kommunikationsverbindungsdaten zurückgreifen können. Das fordern die sächsischen und bayerischen Innenpolitiker der Landtagsfraktionen von CDU und CSU jetzt in einer gemeinsamen Resolution.

„Für Verbindungsdaten, die für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr relevant sind, ist eine Speicherdauer von drei Monaten notwendig, aber auch ausreichend“, sagte Dr. Florian Herrmann, der innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Jeder einzelne Zugriff auf die vom Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Daten dürfe nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein. „Nur bei Vorliegen einer entsprechenden schweren Straftat oder dringenden Gefahr sollen die zuständigen Behörden die Übermittlung einzelner, möglicherweise relevanter Daten verlangen können. Der Abruf muss unter dem grundsätzlichen Vorbehalt einer richterlichen Genehmigung stehen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die privaten Telekommunikationsdienstleister die Datensicherheit gewährleisten“, so Herrmann weiter. Den bayerischen und sächsischen Sicherheitspolitikern war auch wichtig, dass die Daten in Deutschland oder in der EU – soweit dort die Datensicherheit gewährleistet ist – gespeichert werden. Nach drei Monaten seien die Daten unwiderruflich zu löschen.

„Die Kriminellen dürfen keinen Vorsprung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden haben. Wenn wir bei der Verbrechensbekämpfung die Ermittler in Sachen Kommunikationsdaten blind machen, erschweren wir die Aufklärung schwere Straftaten. Wir brauchen gerade im Kommunikationszeitalter die Spurensicherung auch bei der Kommunikation“, stellte der CSU-Politiker fest. Insbesondere Täter, die im Bereich der Internetkriminalität oder Kinderpornografie agieren, dürften nicht länger darauf vertrauen, dass ihre Spuren zwangsweise verwischt werden.

Sicherheitserfordernisse und Datenschutz müssten angemessen ausbalanciert werden. Herrmann: „Auch in der digitalen Welt bleibt aber Sicherheit die Voraussetzung für Freiheit.“ Der CSU-Abgeordnete bedauerte, dass in der Debatte immer noch große Informationsdefizite vorhanden seien. „Es geht hier nicht um Gesprächsaufzeichnungen, sondern zum Beispiel darum, zu welcher Uhrzeit ein Verdächtigter eventuell mit welchen Komplizen oder Hintermännern telefoniert hat. Es geht um Daten, die auch bisher schon aus Abrechnungsgründen bei den Telekommunikationsfirmen gespeichert werden.“

Auch nach der Entscheidung des EuGH können die EU-Staaten eigene Gesetze zur Speicherung und zum Abruf von Kommunikationsverbindungsdaten erlassen. Genau wie das Bundesverfassungsgericht hat auch der Europäische Gerichtshof die Speicherung und den Abruf von Kommunikationsverbindungsdaten nicht kategorisch verboten. Bei einer gesetzlichen Neuregelung müssen jedoch die von den Gerichten vorgegebenen Kriterien berücksichtigt werden.
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