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Bundesarbeitsgericht windet sich um heiße Kartoffel

(LNP) Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Frage der Bedeutung einer „vorübergehenden“ Arbeitnehmerüberlassung erklärt Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag: „Das Urteil bleibt hinter den Erwartungen zurück. Leider hat das BAG entschieden, sich mit formaljuristischen Belangen um die eigentliche Frage herumzudrücken. Trotzdem bleibt das Urteil eine Ohrfeige für die Bundespolitik, indem das Gericht betont, dass der Gesetzgeber endlich die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen muss.“

In dem Prozess ging es um einen Leiharbeiter, der mehr als drei Jahre als IT-Spezialist an einen kommunalen Arbeitgeber ausgeliehen wurde. Aus Sicht der LINKEN kann der Betroffene zu Recht darauf verweisen, dass eine dreijährige Dauerüberlassung nicht mehr dem Status vorübergehend gerecht wird. „Hier hätte das BAG eine wichtige Grenze einziehen und der Aushöhlung des Normalarbeitsverhältnisses entgegenwirken können. Es kann nicht sein, dass prekäre und schlechter bezahlte Jobs geschaffen werden und so das unternehmerische Risiko einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt wird. Auch wenn das BAG hier keine Stellung bezogen hat: Nach unserer Ansicht handelt es sich um einen eindeutigen Rechtsbruch“, kommentiert die Arbeitsmarktpolitikerin.

Wichtig ist, dass das BAG herausstellte, dass sein rein formales Urteil auf die mangelnde Ausgestaltung des Arbeitnehmerschutzes durch den bundesdeutschen Gesetzgeber zurückgeht. Dies sei im Rahmen der entsprechenden EU-Richtlinie jedoch eindeutig vorgesehen. „Es ist mehr als ein Wink mit dem Zaunpfahl, wenn das BAG hier auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verweist. Es wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung der unseligen Praxis der Dauerausbeutung ein Ende bereitet. DIE LINKE fordert eine entschlossene Begrenzung der Leiharbeit als ersten Schritt schon lange. Dabei wäre es am sinnvollsten, einen gesetzlichen Automatismus festzuschreiben, der aus Leiharbeitsplätzen Festanstellungen werden lässt – natürlich unter Beachtung des Prinzips: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit!“, fordert Frau Leukefeld abschließend.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
Tel.: 0361 – 377 2293
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