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Bürgerbegehren in freier Sammlung müssen gebührenfrei sein

(LNP) „Bürgerbegehren in freier Unterschriften-Sammlung auf Straßen und Plätzen in Thüringen müssen gebührenfrei sein. Alles andere wäre eine Farce und führt zu einer massiven Einschränkung von direkter Demokratie“, erklärte der Kommunalexperte der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel. Er kündigte eine Gesetzesinitiative seiner Fraktion im November-Plenum des Landtages an, mit der Bürgerinitiativen von Kosten für Infostände freigestellt werden sollen.

Zudem sollen Stände im öffentlichen Verkehrsraum gebührenfrei zugelassen werden. Dazu bedürfe es einer Änderung des Thüringer Verwaltungskosten- und Straßengesetzes. In der kommunalen Praxis wird auf der bisher geltenden gesetzlichen Grundlage vermehrt dazu übergegangen, dafür Gebühren zu erheben. Damit würde die freie Sammlung bei Bürgerbegehren gegenüber der Sammlung durch Eintragung in amtlich ausgelegte Listen erheblich schlechter gestellt. In diesem Fall erstatte das Land den betroffenen Gemeinden die notwendigen zusätzlichen Kosten, die ihnen durch die Unterschriftsleistung in Eintragungsräumen entstehen.

„Das Durchführen von Bürgerbegehren in freier Sammlung wird für Initiatorinnen und Initiatoren in einem erheblichen Maße eingeschränkt und zum Teil faktisch unmöglich gemacht“, sagt der Abgeordnete. So mussten beispielsweise für das im Ilm-Kreis durchgeführte Bürgerbegehren zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft Standgebühren von 100 Euro aufgebracht werden. „Dem muss der Gesetzgeber künftig einen Riegel vorschieben“, forderte Frank Kuschel.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
Tel.: 0361 – 377 2293
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