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21. November 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Bürokratieabbau in Mecklenburg-Vorpommern kommt mit Leitfaden für Kommunen voran / Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hat sich in Burg Stargard mit Kommunalvertretern getroffen und den Leitfaden des Standarderprobungsgesetzes vorgestellt

(LNP) „Der Ruf nach weniger Gesetzen und Verordnungen ist verständlich. Den berühmten Knopfdruck gibt es leider nicht, aber wir sind auf einem guten Weg“, sagte die Justizministerin beim Treffen mit Vertretern der Kommunen und Verbände in Burg Stargard.

„Den Kommunen ist mit dem Standarderprobungsgesetz ein gutes Handbuch gegeben worden. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag hat das Justizministerium einen Leitfaden erarbeitet, um Kommunen zu animieren, unnötige Verwaltungsvorgänge abzuschaffen. Die ersten zwei Jahre des neuen Standarderprobungsgesetzes haben bereits Früchte getragen. Doch die Möglichkeiten sind längst nicht ausgeschöpft. Weniger Regulierung wären zum Beispiel bei einigen öffentlichen Bauvorhaben, bei Vorgaben für den öffentlichen Nahverkehr oder im auch Schulbereich denkbar. Bürgermeister, Amtsvorsteher, Landräte oder Verbandsvorsteher können einfachere Verfahrensweisen in dem jeweils zuständigen Ministerium beantragen“, so Ministerin Kuder. Sie wies darauf hin, dass der Leitfaden auf der Internetseite des Justizministeriums abrufbar ist.

„Ich bin angetreten, den Bürokratie-Abbau in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzutreiben. Auch die Ministerien sind angehalten, Verwaltung zu reduzieren. Das wird auch an unterschiedlichen Stellen umgesetzt. Vorschriften werden vereinfacht. Das ist vor allem auf dem Gebiet des Ehrenamtes sehr wichtig, damit unentgeltliches Engagement am Ende nicht zur Last wird. Die Wirtschaft soll mit einem aktualisierten Mittelstandförderungsgesetz durch weniger Regelungen entlastet werden“, sagte die Justizministerin abschließend.

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