Internetauftritt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen noch barrierefreier / Karl Finke: „Wer nicht lesen kann, dem muss vorgelesen werden“
(LNP) Nach § 9 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes und Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Anbieter von Internetauftritten verpflichtet, diese schrittweise barrierefrei zu gestalten. „Ich freue...