(LNP) Im Ergebnis eines Rechtsgutachtens hat der Kreisvorstand der CDU Magdeburg auf seiner Sitzung am 07. August einstimmig beschlossen, eine Neuwahl zur Bestimmung des/der CDU-Direktwahlkreisbewerber/in für den Bundestagswahlkreis 69 (Magdeburg, Barby, Bördeland, Calbe und Schönebeck) durchzuführen.
An der Wahlkreismitgliedervollversammlung und an den Abstimmungen zur Nominierung am 30. Juni 2012 hatte ein nicht stimmberechtigtes CDU-Mitglied, trotz mehrfacher Hinweise auf entsprechenden Bestimmungen, teilgenommen.
Dazu erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Tobias Krull:
„An den Wahlhandlungen am 30. Juni 2012 hat ein CDU-Mitglied teilgenommen, das seinen Hauptwohnsitz zu diesem Zeitpunkt nicht innerhalb des Bundestagswahlkreises 69 hatte. Damit war das Mitglied bei der Versammlung nicht stimmberichtigt. Diese Tatsache wurde aber erst im Nachgang zu dieser Veranstaltung dem Kreisvorstand bekannt.
Gemäß der einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie der Stimmengleichheit im ersten 1. Stichwahlgang (89 zu 89 Stimmen) gibt es daher begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgenommen Nominierung.
Um hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, hat deshalb der Magdeburger CDU-Kreisvorstand auf seiner Sitzung am vergangenen Dienstag, dem 07. August 2012 beschlossen, eine Neuwahl durchzuführen. Hierzu wird voraussichtlich Ende September eine entsprechende Wahlkreismitgliedervollversammlung einberufen. Diese wird dann höchstwahrscheinlich zuerst die Rechtswidrigkeit der Nominierung vom 30. Juni 2012 feststellen, um dann im Anschluss eine Bewerberin bzw. einen Bewerber um das Direktmandat zu bestimmen. Kandidieren können dabei sowohl die CDU-Mitglieder, die sich bereit bei der letzten Nominierung dem Votum der Anwesenden gestellt haben, als auch weitere Kandidaten.“
Tobias Krull
CDU-Kreisvorsitzender
Tel. 0172-3210280