(LNP) Zum Vorwurf der niedersächsischen Polizei gegen den Grünen-Abgeordneten Sebastian Striegel, er habe am 12. Januar 2013 in Magdeburg eine Zugriffseinheit der niedersächsischen Bereitschaftspolizei bei der Festnahme eines Gewalttäters behindert, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es ist ja nicht neu, dass Herr Striegel als ‚parlamentarischer Sittenwächter‛ die Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns ständig in Frage stellt.
Wenn sich aber bewahrheiten sollte, dass er versucht hat, Polizisten aktiv daran zu hindern, einen autonomen Straftäter abzuführen, dann hat er den Bogen eindeutig überspannt. Das Mandat eines Abgeordneten berechtigt nicht dazu, in polizeiliches Handeln einzugreifen!
Allein die Polizei sorgt bei Großdemonstrationen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wer unter Missbrauch seiner Mandatsträgerschaft die Beamten und Beamtinnen bei ihrer Arbeit körperlich bedrängt und an der Durchführung polizeilicher Maßnahmen hindern will, hat zumindest ein mehr als fragwürdiges Verständnis über die Ausübung seines Abgeordnetenmandats.
Wir fordern Aufklärung und Transparenz bei der Aufarbeitung dieses Vorfalls! Herr Striegel wäre dabei gut beraten, sich nicht als Opfer eines repressiv handelnden Polizeistaates hinzustellen. Vielmehr ist er als Landtagsabgeordneter in der Pflicht, sich öffentlich zu diesem Vorfall zu äußern. Herr Striegel muss jetzt deutlich machen, dass er nicht den Schulterschluss mit extremistischen Straftätern sucht.“
CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
P R E S S E S T E L L E
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