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CDU-Fraktion bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ein / Henryk Wichmann: Rot-Rot lehnt Vereinfachung der Altanschließerverfahren ab

(LNP) Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der dafür Sorge tragen soll, dass für die im Lande anhängigen „Altanschließerverfahren“ Musterklagen durchgeführt werden können. Heute wurde der Entwurf im Brandenburger Landtag diskutiert und über das weitere Verfahren entschieden. Die rot-rote Mehrheit hat den Entwurf der CDU-Fraktion abgelehnt und sieht bei den Altanschließerverfahren keinerlei Handlungs- und Regelungsbedarf. Der SPD-Innenminister ist der Meinung, die bestehenden rechtlichen Regelungen seien voll ausreichend.

Dazu sagt Henryk Wichmann, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Ziel der Märkischen Unionsfraktion mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist es, dass einige Widersprüche gesammelt und vor Gericht entschieden werden können. Diese Widersprüche bilden dann ein Musterverfahren. Alle anderen Widersprüche – zu Weilen bis zu 1.000 Verfahren – ruhen bis dahin. Dadurch kann eine Vielzahl an Gerichtsverfahren verhindert werden. Das hat zur Folge, dass weniger Kosten für die klagenden Bürger und dem beklagten Staat entstehen.

Rot-Rot hat nicht nur den Gesetzentwurf abgelehnt sondern war auch nicht bereit, den Entwurf an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Die Blockadehaltung von Rot-Rot führt dazu, dass die Zweckverbände auf dem Rücken der Betroffenen das Thema weiter aussitzen und das Problem nicht angegangen wird. Die Brandenburger sind sicher gerade von den Linken enttäuscht, da sie bis zuletzt – bis zur Koalition mit der SPD – mit dem Thema Wahlkampf gemacht hat.“

Zum Hintergrund:
Das Brandenburgische Kommunalabgabengesetz sieht die Heranziehung von sogenannten „Altanschließern“ zur Abgabe von Wasser- und Abwasserbeiträgen vor.

Dies führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung von Grundstückseigentümern und Besitzern in Brandenburg, die sich hiergegen zu Wehr setzen wollen.

Die Folge der Beitragserhebungen können geminderte Investitionsmöglichkeiten von Unternehmen, bzw. Existenzbedrohungen für Gewerbetreibende und Private, Mieterhöhungen, Gefährdung von Arbeitsplätzen, weiter verstärkte Ausdünnung des ländlichen Raumes etc. sein. Die Widerspruchsquote gegen die Beitragsbescheide liegt bei etwa 70 – 80%.

Bei gleichgelagerten rechtlichen und tatsächlichen Sachverhalten bietet sich die Musterklage an, dies ist zum Beispiel bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abgabensatzungen der Zweckverbände sowie bei falschen Kalkulationen bei der Berechnung des Beitrags der Fall.

Quelle: CDU-Fraktion.Brandenburg.de

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