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CDU-Innenpolitiker: Wahlgesetz ist verfassungskonform

(LNP) Zur heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes im Innenausschuss des Sächsischen Landtages erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Innenpolitik Christian Hartmann:

„Der vorgelegte Gesetzentwurf ist verfassungsgemäß und rechtskonform. Dies bestätigten alle  gehörten Sachverständigen, die ihrerseits deutlich machten, den Entwurf bedenkenlos mittragen zu können. Verschiedene Änderungen und Ergänzungen wurden angesprochen, die jedoch zu keinen unmittelbaren Auswirkungen führen.

Es ist noch einmal herauszustellen, dass der Bericht der Wahlkreiskommission lediglich eine Empfehlung darstellt und keine rechtliche oder verpflichtende Bindung des Gesetzgebers zur Folge hat.

Von einer Verringerung der Anzahl der Direktwahlmandate sieht die Mehrheit der gehörten Experten aus rechtspolitischen Gründen ab.

Wir werden nunmehr mit dem Ergebnis der Expertenanhörung in die Beratung eintreten und hoffen so noch vor der Sommerpause das Gesetz verabschieden zu können.“

Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
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