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21. November 2024
Sachsen

CDU-Rechtsexperte: „Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts in Leipzig einrichten“

(LNP) Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP setzen sich dafür ein, dass eine Lokalkammer des Europäischen Patentgerichts in Leipzig eingerichtet wird. Über einen entsprechenden Antrag der Koalition soll der Sächsischen Landtag heute abstimmen.

Das Europäische Patentgericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. Das Gericht erster Instanz, mit Sitz in Paris und Außenstellen in London und München, umfasst eine Zentralkammer sowie mehrere Lokalkammern in den jeweiligen Mitgliedstaaten. In Deutschland sollen insgesamt vier Lokalkammern eingerichtet werden. Die Entscheidung über die deutschen Standorte ist noch offen.

„Der Wirtschaftsstandort Ostdeutschland verfügt über ein wachsendes wissenschaftliches wie wirtschaftliches Potenzial. Hier werden jedes Jahr zahlreiche Patente angemeldet. Wenn wir den sächsischen Wirtschaftsraum stärken und die bestehenden Potenziale ausschöpfen wollen, brauchen wir die Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichtes am traditionsreichen Justizstandort in Leipzig“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Marko Schiemann.

Mit der Kammer in Leipzig würde der Kostenaufwand für die Durchführung von möglichen Patentrechtsstreitigkeiten für sächsische Unternehmen deutlich begrenzt. Außerdem wäre eine Standortentscheidung für Leipzig ein klares Signal für eine weitere positive Entwicklung der neuen Bundesländer“, so Schiemann.

Hintergrund:

Mit dem Ziel die Anmeldung von Patenten in der Europäischen Union kostengünstiger und unbürokratischer zu gestalten und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, wurde das Europäische Patentrecht reformiert. Neben der Schaffung eines einheitlichen Patentes soll auch eine europäische Patentgerichtsbarkeit eingerichtet werden. Durch das „Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht“ wird es zukünftig möglich sein, Patentstreitigkeiten mit einheitlicher Wirkung für alle am Gerichtssystem beteiligten EU-Staaten zu entscheiden.

Das Übereinkommen wurde bisher von 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Um in Kraft treten zu können, muss es von mindestens 13 Staaten ratifiziert werden. Nach jetziger Einschätzung ist mit einem Inkrafttreten im Jahr 2015 zu rechnen.

Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 I 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 493-5610 I Fax: +49 (0)351 493-5444
E-Mail: andreas.kunze-gubsch@slt.sachsen.de
cdu-sachsen-fraktion.de

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