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CDU Saar gegen Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, hat Forderungen nach einem kommunalen Wahlrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zurückgewiesen, wie sie nach der geringen Beteiligung an der Wahl der Integrationsbeiräte aufgekommen sind.
 
Roland Theis: „Staatsbürgerliche Rechte wie das Wahlrecht sind kein Mittel, um Integration zu erleichtern, sondern markieren den Abschluss einer erfolgreichen Integration. Auch das kommunale Wahlrecht eignet sich nicht für solche Experimente. Es ist kein Wahlrecht zweiter Klasse, sondern ein zentrales Einwohnerrecht in den Kommunen und Kreisen.
 
Das Wahlrecht für EU-Ausländer auf Grundlage des Vertrags von Maastricht ergibt sich aus der Unionsbürgerschaft der Europäischen Union, die die nationale Staatsbürgerschaft um zusätzliche EU-weite Rechte ergänzt. Das ist eine wichtige Errungenschaft innerhalb der Europäischen Union, die das Zusammenwachsen Europas unterstützt und die nicht nach Lust und Laune geändert werden soll und darf. Einer Aufweichung dieser klaren Regelungen lehnen wir daher ab.“

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