(LNP) In der Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration hat sich die CDU am 14. November 2012 für die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ausgesprochen.
Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen sieht in § 7 eine Förderung von Kommunalen Integrationszentren vor. In Kommunen, in denen bereits Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) existieren, sollen diese zu einem Kommunalen Integrationszentrum weiter entwickelt werden.
Für die Bochumer RAA übernimmt das Land bereits Personalkosten in Höhe von 58.575 Euro. Für die neuen Kommunalen Integrationszentren ist die Landesförderung noch einmal deutlich erhöht worden. Gefördert werden je 50.000 € für zwei pädagogische Fachkräfte und eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 € für 0,5 Verwaltungsassistenz. 170.000,00 € sind maximal förderfähig. Des Weiteren stellt das Land noch zwei Lehrerstellen zur Verfügung.
Durch einen gemeinsamen Antrag haben die Mitglieder des Fachausschusses sicher gestellt, dass die erhöhte Landesförderung auch tatsächlich in weitere Stellen für das Kommunale Integrationszentrum investiert wird.
„Wir wollen nicht, dass die zusätzlichen Landesmittel im städtischen Haushalt versickern, sondern dass für die verstärkte Integrationsarbeit auch mehr Personal zur Verfügung steht“, so Hans-Heinrich Gisevius, integrationspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion.
Heike Steigersdorfer
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