(LNP) Zur aktuellen Pressemitteilung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Herr Dr. Stegner versucht mit Allgemeinplätzen ein Gesetzespaket zu verteidigen, bei dem allein schon die handwerklichen Fehler beispiellos sind. Sein flammendes Plädoyer richtet sich offenbar an die eigene Landesregierung, die schon bei dem bereits verabschiedeten Vergabegesetz Änderungsbedarf angemeldet hatte und jetzt beim so genannten Korruptionsregister sowie beim Mindestlohngesetz ebenfalls noch überzeugt werden muss.
Beim Vergabegesetz ist es nicht einmal in erster Linie der in einem solchen Gesetz bundesweit höchste Mindestlohn, der viele Verbände und unsere Fraktion zur ablehnenden Haltung bringt, sondern die absurden bürokratischen Vorgaben an Unternehmen und Verwaltungen, die absehbare Verringerung der Investitionen durch höhere Preise sowie die peinlichen handwerklichen Fehler. Das Vergabegesetz wird am 1. August in Kraft treten und muss dann Anwendung finden, ohne dass sich kommunale Verwaltungen und Unternehmen an einer Verordnung orientieren können. Zudem wird dann das so genannte Korruptionsregistergesetz, auf das im Vergabegesetz bei den Sanktionen Bezug genommen wird, noch gar nicht verabschiedet sein. Ein wirklich einmaliger Vorgang! Ein Vergabechaos in den Verwaltungen ist durch dieses amateurhafte Vorgehen der rot-grün-blauen Koalition vorprogrammiert.
Wir erwarten von Herrn Dr. Stegner eine Antwort darauf, was eigentlich die im Vergabegesetz benannten ‚Hilfskräfte‘ sein sollen, für die der Mindestlohn nicht zählt. Wollte die Koalition nicht genau dieser Gruppe mit diesem Gesetz helfen? Herr Dr. Stegner muss der Öffentlichkeit auch endlich erklären, wo die erwarteten Mehrkosten für das Land durch das Mindestlohngesetz im Landeshaushalt erwirtschaftet werden sollen. Zudem würde dieses Gesetz dazu führen, dass es bei Leistungen der Wohlfahrtsverbände – wie z.B. bei ‚Essen auf Rädern’ – zu Preiserhöhungen kommen würde, die sozialpolitisch kontraproduktiv wären. Das kann nicht im Sinne der Sozialdemokraten sein.
Korruptionsbekämpfung und fairer Wettbewerb sind sehr wichtige Anliegen, aber sie sind ganz sicher nicht das Ziel dieses Gesetzestrios. Hier es geht vor allem um politische Bevormundung der mittelständischen Unternehmen in unserem Land. Korruption bekämpft man durch eine gute Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten und nicht durch unsinnige schwarze Listen. Die Koalition stellt realitätsferne und unerfüllbare Kriterien auf und wer diese dann nicht erfüllt, der wird von der öffentlichen Auftragsvergabe von Land und Kommunen ausgeschlossen. Das hat mit Korruptionsbekämpfung nichts zu tun. Die schwarzen Schafe können sich freuen. Sie werden den Vorteil haben, dass sie Konkurrenten anschwärzen können und sich damit Vorteile bei der Vergabe verschaffen können. Das ist dann der faire Wettbewerb à la Stegner. Eine schwarze Liste verhindert keine Straftaten, für Straftaten haben wir das Strafrecht.
Der Ministerpräsident hatte im Mai im Landtag angekündigt, dass diese Landesregierung bis 2020 den Bürokratieaufwand für die Unternehmen ‚in Zeit und Geld‘ halbieren wolle, ohne zu erläutern, wie sie dies schaffen möchte. Wahrscheinlich will die Landesregierung bis dahin einfach dieses Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen wieder abschaffen. Doch so lange wird vor allem das Vergabegesetz kaum in Kraft bleiben. Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/