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Christopher Vogt: Gehaltsexzesse künftig durch mehr Mitbestimmung der Eigentümer verhindern

(LNP) Zum gestrigen (3. März 2013) Volksentscheid in der Schweiz zu strengen Regeln für Managergehälter erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Die Gehaltsexzesse, die in den vergangenen Jahren bei der Vergütung von angestellten Unternehmensvorständen teilweise aufgetreten sind, passen für viele Menschen nicht mit unserer Sozialen Marktwirtschaft zusammen. Dass mitunter sogar völlig erfolglose Unternehmensvorstände mit überzogenen Zahlungen belohnt wurden, hat das Gerechtigkeitsempfinden vieler Arbeitnehmer, aber auch persönlich haftender Unternehmer verletzt.

Wir haben deshalb große Sympathie für den Schweizer Ansatz, bei der Vergütung von Vorständen die Aktionärsrechte zu stärken und sprechen uns dafür aus, dass auch in Deutschland zukünftig die Eigentümer in den Hauptversammlungen über die Höhe der Vorstandsvergütungen bestimmen sollten. Die Bundesregierung sollte zeitnah einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Aktiengesetzes vorlegen. Die bisherige Regelung, nach der paritätisch besetzte Aufsichtsräte solche Entscheidungen treffen, konnte die Gehaltsexzesse nicht verhindern. Die Eigentümer der Unternehmen können am besten entscheiden, was für ihr Unternehmen gut und richtig ist. Durch eine größere Transparenz und Mitbestimmung der Eigentümer können die Gehaltsexzesse zukünftig vermieden werden, und es wird auch niemand ernsthaft behaupten können, dass die Eigentümer dem Unternehmensinteresse schaden wollen.

Massive gesetzliche Eingriffe in die im Grundgesetz verankerte Vertragsfreiheit schießen jedoch über das Ziel hinaus. Auch übertriebene Steuersätze wären kontraproduktiv. Damit würde man auch die persönlich haftenden Unternehmer treffen, die in ihren Familienunternehmen das unternehmerische Risiko tragen, Arbeitsplätze schaffen und ihr verdientes Geld wieder in ihr Unternehmen investieren wollen.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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