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Cornelia Rundt fordert Top-Pflege statt Top-Rendite!

Niedersachsen setzt sich bei Arbeits- und Sozialministerkonferenz dafür ein, dass Pflegeheime nicht hohen Renditeerwartungen unterworfen werden

(LNP) Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Bundesländer warnen davor, Pflegeheime in erster Linie als gute Geldanlage zu sehen. „Das Interesse an Gewinnerzielung darf das Interesse an einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung der Heimbewohnerinnen und -bewohner nicht überlagen – Top-Pflege statt Top-Rendite!“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt am Rande der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Mageburg. Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister fordern daher in einem von Niedersachsen unterstützten Antrag den Bund dazu auf, im Rahmen der anstehenden Pflegereform neue Kontrollmöglichkeiten vorzusehen. „Pflegeeinrichtungen müssen für die Vergütung, die sie erhalten, auch alle vorgesehenen Leistungen tatsächlich erbringen“, erläuterte Rundt, „und das muss dann auch überprüfbar sein.“ Erfolgreich war Niedersachsen auch mit seiner Antragsergänzung, wonach geprüft werden soll, wie eine tarifgerechte Bezahlung der Pflegerinnen und Pfleger sichergestellt werden kann.

Der Hintergrund: Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts räumen den Betreibern von Pflegeheimen ein, im Rahmen der vereinbarten Vergütungssätze „angemessene Gewinne“ zu erzielen. Die Frage ist nun, was „angemessen“ bedeutet. Am unter dem geringen Zinsniveau leidenden Kapitalmarkt wird nämlich inzwischen mit hohen Renditeaussichten für die Investition in Pflegeeinrichtungen geworben. „Das nährt die Befürchtung, dass die bestehenden Regelungen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie der öffentlichen Kostenträger nicht ausreichen“, sagte Sozialministerin Rundt und fordert den Bund zu einer Überprüfung des bestehenden Regelwerks auf: „Es muss eindeutiger geregelt werden, welche Leistungen als Gegenleistung für die eingenommenen Vergütungen zu erbringen sind.“

Pflegebedürftige Menschen haben oftmals gar keinen Überblick, welche Leistungen konkret über Vergütungssätze abgegolten sind und welche ihnen darüber hinaus zusätzlich in Rechnung gestellt werden können. „Pflegebedürftige müssen vor Zahlungsverpflichtungen geschützt werden, denen keine Gegenleistung gegenübersteht – wir brauchen Transparenz bei den Vergütungs- und Leistungsverhandlungen“, sagte Cornelia Rundt. Bei der geforderten Überprüfung durch den Bund soll nun über schärfere Zulassungsvoraussetzungen für Pflegeeinrichtungen, neue Vorschriften zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder auch die Möglichkeit von Entgeldkürzungen als Sanktionsinstrument nachgedacht werden. Die ASMK tagt in Magdeburg noch bis zum morgigen Donnerstag.

Uwe Hildebrandt
Pressesprecher
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de
Tel.: (0511) 120-4059
Fax: (0511) 120-4298

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