(LNP) Als Erfolg für den Datenschutz und die Bürgerrechte hat Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger den Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zum Melderecht bezeichnet. „Es ist mit der Mehrheit von SPD und Grünen in der Länderkammer gelungen, einen Coup zugunsten der Adresshändler zu verhindern“, sagte Poppenhäger vor der Abstimmung des Vorschlags am Donnerstag (28. Februar) im Bundestag. Am Freitag (1. März) wird der Kompromiss im Bundesrat behandelt und mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen.
Der Vermittlungsausschuss hat entgegen dem ursprünglichen Beschluss des Bundestags vom Sommer vorgeschlagen, dass Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich vorher zugestimmt haben. Außerdem wurde eine Zweckbindung in das Gesetz aufgenommen. Empfänger von Meldedaten dürfen diese nur für den Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Ursprünglich sah der im Sommer vom Bundestag verabschiedete Entwurf vor, dass die Weitergabe von Daten möglich ist, wenn der Bürger nicht ausdrücklich widersprochen hat.
„Der jetzige Vorschlag ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem ursprünglichen Beschluss des Bundestags“, sagte Poppenhäger. Allerdings müsse nun auch dafür gesorgt werden, dass Einwilligungserklärungen von Bürgern zur Weitergabe ihrer Daten nicht im „Kleingedruckten“ versteckt werden oder anderweitig erschlichen werden könnten.
Eberhardt Pfeiffer
THÜRINGER JUSTIZMINISTERIUM
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
tel. 0361 3795-840
Eberhardt.Pfeiffer@tjm.thueringen.de
Web-Tipp der Redaktion: http://haushalt-info-hessen.socialus.info/