(LNP) Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass das Zwischenlager in Brunsbüttel keine Betriebserlaubnis für die Lagerung radioaktiver Brennelemente hat, sagt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel ist ein GAU für die Atompolitik. Die Weigerung der schwarz-gelben Bundesregierung, sich zu Sicherheitsfragen vor Gericht zu äußern, beschert uns heute ein entsorgungspolitisches Desaster.
Minister Altmaier hätte vor Gericht Möglichkeiten wie das In-Camera–Verfahren nutzen können, um das Sicherheitskonzept nachvollziehbar darzustellen und gleichzeitig die für Sicherheitskonzepte dieser Dimension notwendige Vertraulichkeit zu wahren.
Dieser sicherheitspolitische Offenbarungseid legt die Vermutung nahe, dass es neben der behaupteten Geheimhaltungsbedürftigkeit auch tatsächliche erhebliche Sicherheitslücken gibt.
Wie kann es nun weitergehen?
In dem Zwischenlager befinden sich hochradioaktive Abfälle. Diese können nicht einfach woanders hin verbracht werden. Die Castoren stehen da, wo sie nicht stehen dürfen, und man kann sie schließlich nicht an die frische Luft auf die grüne Wiese hinter den Deich stellen.
Ich habe bereits vorgestern (14.01.2015) im Umweltausschuss das Problem angesprochen, welche Folgen resultieren, wenn die Beschwerde abgewiesen würde. Das diese Frage so schnell vom Bundesgericht entschieden wurde, ist für alle Seiten überraschend.
Wir brauchen eine praktikable Lösung und das heißt, es bleibt – aus Mangel an Alternativen – nur die rechtlich fragwürdige Lösung einer Duldungsverfügung. Zusätzlich stellt sich eine weitere Frage von gravierendem Ausmaß. Denn die Zwischenlager sind fast alle baugleich oder ähnlich und die norddeutschen Zwischenläger gelten sogar als sicherer als die in Süddeutschland. Eine Vergleichbarkeitsprüfung erübrigt sich, weil die deutschen Zwischenläger vergleichbar sind. Wenn das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel Sicherheitsdefizite aufweist, wie das Gericht sie festgestellt hat, dann gilt das für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Betriebsgenehmigung müsste also von Amtswegen für alle Zwischenlager zurückgenommen werden.
Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie für alle Zwischenlager in Deutschland jeweils eine Betriebsgenehmigung neu beantragt und Sicherheitslücken schließt.
Wenn noch nicht mal die Einlagerung von „normalen“ Brennelementen standhaft ist, gilt dies erst recht für die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und England. Die Landesregierung hat in großer Verantwortung ihre Bereitschaft erklärt, einen Teil dieser deutschen Abfälle aus La Hague, Frankreich, und Windscale, England, in Schleswig-Holstein aufzunehmen. Dieser Weg ist nach dem Gerichtsurteil versperrt. Entsorgung in Deutschland: Die unendliche Geschichte!
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob
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