(LNP) Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) versandt, mit denen Betrüger versuchen, an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. In diesen Nachrichten wird dem Empfänger mitgeteilt, er habe zu viel Einkommensteuer gezahlt. Für die Rückerstattung wird er aufgefordert, ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular auszufüllen, in dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindungen und Kreditkarten sowie Sicherheitscodes gemacht werden sollen.
Das Hessische Ministerium der Finanzen warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden aber niemals per E-Mail verschickt und Kontoverbindungen nie in dieser Form abgefragt.
Für weitere Informationen sei auf einen diesbezüglichen Link der Hessischen Polizei verwiesen: http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/d05/d0570ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046.htm
Karin Hübel
Hessisches Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 322415 / Fax: +49 611 327132415
E-Mail: Marion.Weber@hmdf.hessen.de
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