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Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen: Wir nehmen die Wünsche der Hochschulen ernst

(LNP) Die heute zu beschließenden Änderungen im Hochschulgesetz klären zwei Punkte, die für die Hochschulen und das UKSH sehr wichtig sind.

Beginnen wir mit der Abschaffung des Universitätsrats: Von Landesrechnungshof bis zu den Hochschulen sind sich alle einig, der Universitätsrat gehört abgeschafft. Nicht weil sich unsere Hochschulen vor externen Bewertungen fürchten, sondern weil Aufgabenstellung und Funktion nicht immer eindeutig waren.

Der Universitätsrat war in der Vergangenheit oft ein zahnloser Tiger. Die Empfehlungen des Universitätsrats spielten in der Hochschulpolitik der vergangenen Jahre keine Rolle.

Wir können zwar dankbar sein, dass aus dem Universitätsrat massiv gegen die Hochschulpolitik der schwarz-gelben Landesregierung protestiert wurde, Einfluss hatten Sie allerdings nie.

Gleichzeitig gab es Kritik aus den Hochschulen und eine Reihe von schwerwiegenden Konstruktionsfehlern. So sollte der Universitätsrat in den letzten Jahren sowohl Empfehlungen für die Hochschullandschaft insgesamt aussprechen und gleichzeitig jede Hochschule einzeln beraten. Dies hat in der Vergangenheit oft zu absurden Interessenkollisionen geführt. Dadurch sank die Akzeptanz des Universitätsrats und es führte auch innerhalb des Universitätsrats zu vielen Rücktritten.

Für uns Grüne kann ich aber auch erklären, dass die Abschaffung des Universitätsrats nicht dazu führen darf, dass landespolitisch und für jede Universitäten keine externe Strategieentwicklung mehr geschehen darf. Nur im eigenen Saft schmoren ist auch nicht gut.

Wir wollen deshalb mit den Hochschulen und Verbänden im Rahmen der im nächsten Jahr folgenden großen Hochschulgesetznovellierung an Demokratisierung und externer Beratung weiter arbeiten. Dazu gehört für uns auch eine weitere Stärkung des Senats und der Einführung einer verfassungskonformen Drittelparität.

Kommen wir zum zweiten Punkt, den ÖPP-Bauvorhaben des UKSH. Ich bin froh, dass wir als Koalitionsfraktionen uns auf eine noch etwas liberalere Lösung zur Dienstherreneigenschaft verständigt haben, als es die Landesregierung ohnehin schon geplant hatte.

Das UKSH erhofft sich dadurch, im Rahmen des ÖPP-Projekts etwas effektiver bauen zu können, als es unter dem Deckmantel der GMSH möglich ist. Diese Erwartung teilen wir Grüne. Gleichzeitig muss keinE MinisterialbeamteR Angst haben, dass dieses Projekt ihnen aus den Händen gleitet. Einvernehmen mit dem Finanzministerium muss hergestellt sein.

Für uns ist die Öffnung bei der Dienstherreneigenschaft beim ÖPP-Projekt auch ein Testlauf. Wir haben als Partei vor zwei Jahren beschlossen, die Dienstherreneigenschaft auch auf die Hochschulen auszuweiten. Ähnlich wie im CDU-Antrag beschrieben.

Dies war allerdings nicht Teil der Anhörung und hätte außerdem erhebliche Folgen für die Zukunft der GMSH. Da wir dies aber grundsätzlicher und unter Berücksichtigung aller Folgen diskutieren müssen, lehnen wir den CDU-Antrag in der jetzigen Form zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Die beiden Änderungen des Hochschulgesetzes sind erste Schritte. Wir nehmen die Wünsche der Hochschulen ernst und setzen um, was die Vorgängerregierung verschlafen hat. Ich freue mich auf die große Hochschulgesetznovellierung im kommenden Jahr.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob
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