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Der Obmann der CDU im EnBW-Untersuchungsausschuss Alexander Throm MdL erklärt

(LNP) „Wir sind bestürzt vom Ergebnis des Gutachtens des Sachverständigen der Staats-anwaltschaft Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ballwieser. Wir nehmen dieses Gutachten sehr ernst. Es handelt sich um die erste Bewertung, die sich auch auf unternehmensinterne Daten stützen konnte. Jetzt besteht dringender Erklärungsbedarf der damaligen Berater Morgan Stanley und Gleis Lutz. Diese haben Vorgehensweise, Preisfindung und Angemessenheit des Preises vorgegeben, und stehen hierfür in der Verantwortung gegenüber dem Land. Diese werden wir auch einfordern.

Es stellt sich in der Tat die Frage, wie verlässlich die Angaben der EdF zum Buchwert in ihren Bilanzen waren. Eine derartige Diskrepanz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert dürfte es nicht geben. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich die klageweise Geltendmachung der Rückforderung in einem neuen Licht.  Anders als die Landesregierung sind wir aber nicht bereit, das Risiko einer Rückab-wicklung des Kaufes der EnBW mitzutragen.

Es ist jetzt Aufgabe der Staatsanwaltschaft weitere Schlüsse zu ziehen.  Ich warne jeden davor, sich jetzt bereits zum alleinigen Richter aufzuschwingen und der Justiz vorzugreifen.

Isabel Kling
Pressesprecherin
Telefon (0711) 20 63-819 und -815
Isabel.kling@cdu.landtag-bw.de
Haus der Abgeordneten   70173 Stuttgart

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