(LNP) Die rot-grüne Landesregierung hat im Stillen ihr Versprechen bei der Dichtheitsprüfung gebrochen. Mit einem Verordnungsentwurf zur Regelung des Kanal-Tüvs führt die Landesregierung den Generalverdacht gegen Hausbesitzer wieder ein. „Das ist der wiederholte Wortbruch von Ministerpräsidentin Kraft“, kritisiert Henning Höne, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Die FDP-Landtagsfraktion setzt sich weiter mit Nachdruck für eine unbürokratische und bürgerfreundliche Lösung ein.
Bereits während des Landtagswahlkampfs 2012 ist der Koalitionsstreit zwischen SPD und Grünen über die Dichtheitsprüfung deutlich geworden. Während die Grünen eine flächendeckende Dichtheitsprüfung forderten, suchte die SPD nach einer flexibleren Lösung. Nachdem Ministerpräsidentin Kraft auf dem Parteitag der SPD NRW am 29. September 2012 angekündigt hatte, dass es keine „starren Überprüfungsfristen“ für Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten geben werde, musste Umweltminister Remmel zurückrudern.
Jetzt, ein gutes Jahr später, versucht die rot-grüne Landesregierung auf dem Verordnungswege das „Machtwort“ von Ministerpräsidentin Kraft still und heimlich abzuräumen. Während der Anlass für die Erstprüfung der Abwasserkanäle noch von den Kommunen festgesetzt werden kann, soll für sämtliche Folgeprüfungen eine starre Pflicht von 30 Jahren eingeführt werden. „Mit dieser Verordnung will Rot-Grün das Rad zurückdrehen. Mit dieser Regelung werden, wie beim abgeschafften § 61a des Landeswassergesetzes, sämtliche Hausbesitzer wieder unter den Generalverdacht gestellt. Die Ministerpräsidentin muss den Entwurf zurückziehen, sonst bricht sie ihr Versprechen an die Bürger. Das wäre Wählertäuschung“, sagt Höne.
Hinweis:
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Dichtheitsprüfung in den Landtag eingebracht, der als pdf-Dokument angefügt ist. Die Initiative „Versprochen – Gebrochen: Landtag wehrt sich gegen rot-grünen Wortbruch bei der Dichtheitsprüfung und Wiedereinführung des Generalverdachts durch die Hintertür“ steht in der kommenden Woche (25.9.2013) auf der Tagesordnung des Landtags.
Wibke Op den Akker
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