Startseite BundesländerThüringen DIE LINKE fordert verfassungskonformes und bürgerrechtsfreundliches Polizeigesetz

DIE LINKE fordert verfassungskonformes und bürgerrechtsfreundliches Polizeigesetz

von Frank Baranowski
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(LNP) Auf der Tagesordnung für die Landtagssitzung in der kommenden Woche steht auch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes. Dazu erklärt die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Martina Renner:

„Die bislang vorliegenden Anhörungsbeiträge haben bestätigt, was DIE LINKE von vornherein zu diesem Gesetzentwurf gesagt und schließlich auch zu einem bereits im Mai dieses Jahres eingereichten Änderungsantrag veranlasst hat: Der Gesetzentwurf ist in Teilen noch immer verfassungswidrig, missachtet den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung, eröffnet der Polizei einen nahezu vollständigen Zugriff auf Grundrechte im Vorfeld eines konkreten Straftatverdachtes, widerspricht in Teilen bundesgesetzlichen Regelungen und tastet jene Regelungen des bestehenden Polizeirechtes, die darüber hinaus geändert werden müssten, nicht an“, so Renner.

Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE sind die Anhebung der polizeilichen Eingriffsschwellen insbesondere für schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, Streichung der Befugnisse zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, Stärkung der Rechte der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und Erweiterung der Auskunftsrechte von Betroffenen. Außerdem wird eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gesetzlich verankert, um Kontrolle und Transparenz polizeilichen Handelns künftig zu stärken.

Frau Renner bezeichnet es als „fahrlässig und höchst bedenklich“, die mündliche Anhörung von zehn ExpertInnen zum Gesetzentwurf und die Auswertung dieser und weiterer schriftlich vorliegender Anhörungsbeiträge sowie die abschließende Beratung einschließlich der Beschlussfassung in einer Sitzung durchführen zu wollen. Eine inhaltliche Befassung zum Polizeiaufgabengesetz hat es bis heute im Innenausschuss nicht gegeben.

„Ein solches Verfahren würde die Anhörung zur Farce machen und Sachverständige brüskieren. Angesichts der Grundsätzlichkeit und der Vielzahl der Einwände gegen den Gesetzentwurf ist es geboten, den offenkundigen Änderungsbedarf auszuwerten und das Polizeiaufgabengesetz im Oktober zu verabschieden“, so Renner.

Die Verletzung der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende September ist nach Ansicht der Abgeordneten im Rahmen der Abwägung zwischen Herstellung eines verfassungskonformen und bürgerrechtsfreundlichen Gesetzes einerseits und Einhaltung der Frist andererseits hinnehmbar. Es tritt keine Regelung des Polizeiaufgabengesetzes außer Kraft und das Gesetzgebungsverfahren kann absehbar im Oktober beendet werden. DIE LINKE wird sich entsprechend im Innenausschuss, der am Freitag stattfindet, und im Landtag positionieren.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
Tel.: 0361 – 377 2293
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gloeckner@die-linke-thl.de

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