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DIE LINKE. NRW begrüßt Asylrecht für verfolgte Homosexuelle

(LNP) Anlässlich des ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, welches verfolgten Homosexuellen ein Bleiberecht in Europa einräumt, äußert sich Christian Piest, queerpolitischer Sprecher DIE LINKE. NRW:

„Wir begrüßen die Einsicht des Gerichtes in die Lebensrealität vieler Menschen auf dieser Erde. Ob in Uganda, Sierra Leone oder Senegal – es gibt nicht nur in Afrika vom Recht verfolgte Homosexuelle. Die katastrophale Situation in Russland, die homophoben Hate-Crimes in den USA und auch die Verfolgung bis hin zur Todesstrafe im Iran sind Beispiele, für die der Europäische Gerichtshof nun eindeutig das Asylrecht eingeräumt hat.“

Dem Urteil zur Folge haben im Rechtsraum des Europäischen Gerichtshofes via Gesetz diskriminierte Homosexuelle Asylrecht. „Dies ist nun das nächste Gerichtsurteil, welches der aktuellen und der zukünftigen Bundesregierung Handlungsanweisung sein sollte.“, so Piest weiter. „Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert oder verfolgt werden! Dieses Menschenrecht muss nicht nur im Asylrecht gelten, sondern auch im Grundgesetz. Die anderen Parteien im Bundestag sind aufgefordert, endlich das Unrecht anzuerkennen und den Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Orientierung zu erweitern.“

Irina Neszeri
DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen
Bereich Kommunikation & Vorstandsreferat
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