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19. Oktober 2024
Brandenburg

Dienstrechtspolitik / Landesregierung und Gewerkschaften unterzeichnen Vereinbarung für Beteiligung und Informationsaustausch / Woidke: Gutes Signal – Vertrauensvolle Zusammenarbeit zahlt sich für alle aus

(LNP) Brandenburgs Landesregierung und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften wollen auch künftig bei anstehenden dienstrechtlichen Themen und konkreten beamtenrechtlichen Vorhaben frühzeitig ins Gespräch kommen. Dazu unterzeichneten heute in Potsdam Innenminister Dietmar Woidke, die DGB-Bezirksvorsitzende Doro Zinke sowie Ralf Roggenbuck als Landesbundvorsitzender für den dbb beamtenbund und tarifunion landesbund brandenburg eine entsprechende Vereinbarung. Diese legt in Umsetzung des Landesbeamtenrechts Einzelheiten zum Verfahren der Beteiligung und für den Informationsaustausch fest. Sie löst entsprechende Vereinbarungen aus dem Jahr 1994 ab und trägt dem Gedanken des Informationsaustausches noch umfassender Rechnung.

Woidke sprach nach der Unterzeichnung im Innenministerium von „einem guten Signal vertrauensvoller Zusammenarbeit“, die sich für alle Beteiligten auszahle. „Es liegt auf der Hand, dass die Positionen von Politik und Gewerkschaften bei anstehenden Veränderungen für die Beamten vielfach unterschiedlich sind. Umso wichtiger ist es, über vorgesehene Schritte frühzeitig zu informieren und alles für einen möglichen Ausgleich der Interessen und ein optimales Ergebnis zu tun. Eine solche Art von Beteiligung hat für die Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Die heutige Unterzeichnung der novellierten Vereinbarung macht das erneut deutlich“, erklärte der Innenminister.

Vereinbart sind wie bisher unter anderem die Durchführung von zwei gemeinsamen Spitzengesprächen im Jahr beim Innenminister zu allgemeinen und grundsätzlichen Fragen der Dienstrechtspolitik sowie darüber hinaus anlassbezogen Gespräche, die innerhalb eines Monats stattfinden sollen. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften können auch mit anderen obersten Landesbehörden Gespräche vereinbaren. Bei der Vorbereitung von beamtenrechtlichen Regelungen in Gesetzen, Rechtverordnungen und Verwaltungsvorschriften werden die Spitzenorganisationen bereits frühzeitig über Referentenentwürfe vertraulich informiert und danach noch vor der Beschlussfassung im Kabinett offiziell beteiligt.

Wenn Vorschläge der Spitzenorganisationen zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen nicht berücksichtigt werden, sind sie trotzdem mit den Entwürfen dem Landtag bzw. der Landesregierung zuzuleiten. Neu ist, dass die Spitzenorganisationen künftig auch informiert werden, wenn Bundesratsinitiativen eingebracht oder Verhandlungen über Staatsverträge aufgenommen werden sollen, die das Beamtenrecht betreffen.

Ingo Decker
Pressesprecher und Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
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