(LNP) „Die heutige Anhörung des Entwurfs der Verfassungsänderung hat aus Sicht der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag den gemeinsamen Entwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bestätigt.
Die Sachverständigen waren sich einig, dass abgesehen von Detailaspekten der gefundene Kompromiss eine tragfähige und angemessene Änderung der sächsischen Verfassung möglich macht.
Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich im Rahmen der Verhandlungen besonders für die Stärkung der kommunalen Finanzausstattung im Rahmen der Aufnahme einer Schuldenbremse in die Verfassung eingesetzt. Mehrere Sachverständige haben hervorgehoben, dass die neuen Regelungen im Art. 85 der Sächsischen Verfassung (Konnexitätsprinzip) die Kommunen stärken werden.“
Arne Grimm
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