Startseite BundesländerHessen DR. BLECHSCHMIDT: Für ein solches Gesetz besteht keine Notwendigkeit

DR. BLECHSCHMIDT: Für ein solches Gesetz besteht keine Notwendigkeit

von Frank Baranowski
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(LNP) „Hessen setzt die Grundsätze der Informationsfreiheit bereits heute unter Beachtung aller relevanten datenschutzrechtlichen und sonstigen Aspekte um“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Hessen zum heute von der SPD vorgestellten Gesetzentwurf.

DR. BLECHSCHMIDT weiter:

„Ein Informationsfreiheitsgesetz würde lediglich immensen bürokratischen Aufwand für die Kommunen und Behörden mit sich bringen, da betroffene Bürgerinnen und Bürger bereits heute (z.B. nach dem Datenschutzrecht) zahlreiche Möglichkeiten haben, auch ohne gesondertes Gesetz von Behörden, alle Auskünfte zu bekommen, die sie brauchen. Deshalb besteht für ein solches Gesetz keine Notwendigkeit, da es im Hinblick auf die bereits gültige Rechtslage allein Symbolcharakter entfalten würde.“

Jasmin Gruner
Diplom Politologin
Magistra der Verwaltungswissenschaften
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Stellv. Pressesprecherin der
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Tel. 0611 / 350 – 576
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