(LNP) „Der heute mehrheitlich beschlossene Zeitplan für die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses bildet eine realistische und ausgewogene Grundlage, um den Untersuchungsauftrag des hessischen Landtags umfassend zu erfüllen. Die insgesamt 47 Zeugen enthaltende Liste, die der Ausschuss bis Ende November abarbeiten will, umfasst samt und sonders alle von den drei Oppositionsfraktionen benannten Zeugen. Um dies in dem knappen Zeitraum bis zum Ende der Legislaturperiode am 17. Januar 2013 zu schaffen, ohne dass die Opposition auch nur auf einen Zeugen verzichten muss, haben die Koalitionsfraktionen nicht auf die gerichtlich anerkannten sitzungsfreien Zeiten bestanden, sondern auch Termine in den Parlamentsferien und kurz vor der Wahl vorgesehen. Vor allem aber haben CDU und FDP nach intensiver Abwägung ihre eigene Zeugenliste noch einmal gekürzt, sodass die Liste nun zahlenmäßig zwischen Zeugen der Opposition und der Regierungsfraktionen ausgeglichen ist. Wir haben des Weiteren die Zeugenvernehmungen in eine sinnvolle Struktur gebracht, die sich an der logischen inhaltlichen Reihung der Beweisthemen orientiert und für jeden einzelnen Zeugen den notwenigen und von Fall zu Fall unterschiedlichen zeitlichen Bedarf vorhält. Zudem haben die Regierungsfraktionen den Beginn der einzelnen Tagungstermine bewusst auf neun Uhr und ohne zeitliches Limit nach hinten festgelegt. Mit alldem gewährleisten wir, dass alle Zeugen gehört werden und zum Ende der Legislaturperiode ein umfassender Abschlussbericht vorgelegt werden kann“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss 18/3.
Büger weiter:
„Die zum wiederholten Male völlig unvorbereitet agierende Opposition hingegen legt einen kurzfristig zuzsammengeschusterten Vorschlag vor, der schon kurz nach der Landtagswahl keine Zeugenvernehmungen mehr enthält und für die Sitzungen eine völlig utopische Wochentaktung vorsieht. Viel schlimmer ist jedoch, dass der Plan von Rot und Grün lediglich einen Bruchteil der Zeugen enthält, die für die umfassende Erfüllung des von ihnen formulierten Untersuchungsauftrages dringend notwendig sind. Zudem sieht der Oppositionsvorschlag lediglich die Zeugen vor, von deren Vernehmung noch vor der Wahl sich die Opposition eine mediale Wirkung im Wahlkampf verspricht. In diesem von politischem Kalkül und parteitaktischer Inszenierung bestimmten Vorschlag kommen selbstverständlich alleinige Zeugen der Regierungsparteien nicht vor.“
„Dieses Vorgehen zeigt ganz klar, dass es der Opposition mitnichten um eine sachgerechte Offenlegung der Geschehnisse rund um die EBS und den Aufbau der law school geht, sondern darum, den zur parlamentarischen Kontrolle dienenden Untersuchungsausschuss für reinen Wahlkampfklamauk zu missbrauchen. Wir werden daher sehr genau beobachten, ob die Opposition auch nach der Wahl bereit ist, wie wir engagiert die Zeugenliste abzuarbeiten, oder schlagartig das Interesse am Untersuchungsausschuss verlieren wird. Wir haben jedenfalls gezeigt, dass wir jenseits aller parteitaktischen Spielchen der Opposition für eine umfassende Offenlegung sorgen werden.“
Daniel Rudolf
Pressesprecher
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