(LNP) Zum Bericht des Innenministers Breitner im heutigen Innen- und Rechtsausschuss über das kommunalaufsichtliche Verfahren zum sogenannten „Kieler Steuerdeal“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der Innenminister hat heute in der Ausschusssitzung deutlich gemacht, welche hohen Anforderungen an eine Eilentscheidung und einen Erlass geknüpft sind. Eilentscheidungen sind nur begründet, wenn Sachverhalte dringend beschieden werden müssen und eine spätere Entscheidung erhebliche Nachteile für die Gemeinde oder das Gemeinwohl hätte.
Steuern können nach § 227 Abgabenordnung nur entlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Nach allen derzeit öffentlich vorliegenden Informationen ist das in diesem Fall nicht zutreffend. Einer sorgfältigen Prüfung scheint Frau Gaschke in diesem Fall auch nicht hier nachgekommen zu sein, wenn sich bewahrheitet, dass sich die Oberbürgermeisterin bei ihrer Entscheidung auf ein Gutachten stützt, das im Interesse des Steuerschuldners erstellt wurde.
Die offensichtlich völlig überforderte Oberbürgermeisterin schweigt zu alledem und begibt sich auf eine Reise nach Frankreich.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/