(LNP) Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu den Wahlprüfungsbeschwerden erklären der FDP-Landesvorsitzende, Dr. Heiner Garg, und der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wir respektieren das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichtes natürlich. Es ist gut, dass diese schon lange schwelende Frage nun höchstrichterlich geklärt wurde.
Unsere Rechtsauffassung, dass der Mandatsvollausgleich für den SSW unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde einen zu starken Eingriff in die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen bedeutet, haben immerhin drei der sieben Richterinnen und Richter geteilt. Die Behauptung des SPD-Landes- und -Fraktionsvorsitzenden, die FDP sei ein ‚schlechter Verlierer’, läuft deshalb ins Leere, weil die FDP überhaupt nicht geklagt hat, sondern im Gerichtsverfahren lediglich ihre Rechtsauffassung geäußert hat. Der SPD-Landesvorsitzende offenbart damit einmal mehr sein sehr problematisches Rechtsverständnis.
Die FDP-Fraktion hat sich in ihrer Bewertung im übrigen – genauso wie die Schleswiger Richterinnen und Richter – zu keinem Zeitpunkt gegen die wahlrechtliche Privilegierung des SSW gewandt, geschweige denn den Minderheiten-Status des SSW infrage gestellt.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/