Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Dr. Heiner Garg: Wir bleiben bei unserer Forderung nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung

Dr. Heiner Garg: Wir bleiben bei unserer Forderung nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung

von Frank Baranowski
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(LNP) In seiner Rede zu TOP 5 (Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung) erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

„Seit den Haushaltsberatungen beschäftigt uns das Thema Besoldung. Bereits während der Beratungen haben wir darauf hingewiesen, dass wir eine Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst bei der Besoldung für notwendig erachten. Damals haben Sie sich mit fadenscheinigen Argumenten um ein Bekenntnis zu den Beamten gedrückt. Geplant war jedoch schon damals, die Beamten des Landes nicht an den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst teilhaben zu lassen.

Womit jedoch vermutlich niemand gerechnet hatte, war die ursprünglich von der Landesregierung vorgesehene lange Laufzeit. Das wäre ein beispielloses Lohndiktat gewesen und der Versuch, dies mit einer gutgemeinten ‚garantierten‘ minimalen Anpassung zu erklären, die ggf. dann höher ausfallen ‚könnte‘, ist wohl kaum ernst gemeint gewesen und lässt für die Zukunft Schlimmes befürchten.

Zumindest die lange Laufzeit hat dann in dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf keinen Niederschlag gefunden. Dass dies aber als Ergebnis eines Dialogs mit den Gewerkschaften sein soll, muss für diese wie Spott klingen. Denn genau den von dieser Landesregierung so viel gepriesen Dialog hat es nie gegeben. Zumindest nicht die Form des Dialogs, die ich darunter verstehe.

Die Laufzeit war jedoch nicht der einzige Kritikpunkt. Es war auch die Ungleichbehandlung der verschiedenen Besoldungsgruppen. Schlimmer noch: Sie hätten aller Voraussicht nach gegen die Verfassung verstoßen. Dies können wir seitenweise den Stellungnahmen der Gewerkschaften, Verbänden und weiteren Gutachten entnehmen. Auch die mündliche Anhörung verdeutlichte diese Befürchtungen sehr eindrucksvoll. Das Alimentationsprinzip ist eben keine „Kann-Vorschrift“ die man beliebig auslegen kann.

Erst recht kann man keine Unterscheidung bei der Besoldungsanpassung in den höheren Besoldungsgruppen machen. Die Schuldenbremse und die Haushaltslage ist für ein solches Vorgehen ebenfalls keine Begründung. Die amtsangemessene Besoldung verbietet ein ‚Sonderopfer‘ für die höheren Besoldungsgruppen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht zulässig. Die höhere Besoldung ist in der Ausbildung, der Anforderungen und der Verantwortung begründet. Hinsichtlich dieser Faktoren hat sich jedoch keine Änderung ergeben. Nur weil man der Meinung ist, die höheren Besoldungsgruppen bräuchten keine Entgelterhöhung kann man – auch nicht als Landesregierung – dies per Mehrheit diktieren.

Mit Ihren Äußerungen und ihrer viel gepriesenen ‚Dialogkultur‘ haben sie viel Schaden angerichtet. Wie wichtig motivierte Beamte sind und wie wichtig eine angemessene Besoldung für die Nachwuchsgewinnung ist, haben wir bereits ausführlich diskutiert. Selbst der Bund der Steuerzahler hat sich für eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ausgesprochen. Ein Verein, der wirklich unverdächtig ist, wenn es um Ausgabensteigerungen geht.

Ihren Scherbenhaufen konnte heute nun ausgerechnet der Fraktionsvorsitzende Dr. Stegner zusammenkehren. Ein glücklicher Umstand – erwartete Mehreinnahmen aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 – haben die Möglichkeit eröffnet, nun doch den Tarifvertrag zumindest wirkungsgleich zu übernehmen. So zumindest lauten die Erklärungen seitens der Koalition. Wobei angemerkt sei, dass die ‚Zensusmillionen‘ erst ab 2015 benötigt werden. Die Finanzministerin hat uns mitgeteilt, dass für 2013 keine zusätzlichen Mittel gebraucht werden und sie für 2014 im Rahmen der vorgesehen Eckwerte des Haushalts erwirtschaftet werden.

Im Umdruck 18/1189 heißt es: ‚Unabhängig davon werden die Auswirkungen aus der Tariferhöhung sowie der Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Jahr 2013 durch die vorgesehene Vorsorge gedeckt. Für das Jahr 2014 werden die Auswirkungen innerhalb der vorgesehenen Eckwerte erwirtschaftet.‘

Die Wahrheit ist leider, dass die Landesregierung schlicht keine Ideen hatte, wie sie die – durch die Übernahme des Tarifergebnisses – strukturellen Mehrausgaben in künftigen Jahren kompensieren will, ohne ihre Wahlgeschenke wieder einsammeln zu müssen.

Wir bleiben weiterhin bei unserer Forderung nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf alle Besoldungsgruppen.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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