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Durchführung von Agrarstatistiken kommt von den Gemeinden wieder zur Landesstatistikbehörde

(LNP) Das Kabinett hat am heutigen Dienstag die Aufhebung der Verordnung zur Durchführung von Statistiken beschlossen. Diese betrifft derzeit nur noch Aufgaben nach dem Gesetz über Agrarstatistiken. Danach sollen ab 01.01.2014 nicht mehr die Gemeinden, sondern die Landesstatistikbehörde (derzeit der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen und ab 01.01.2014 das Landesamt für Statistik Niedersachsen) unmittelbar für die Erhebungen zuständig sein. Zu diesen gehören zum Beispiel die Bodennutzungserhebungen, Erhebungen über die Viehbestände und Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Durch die zentrale Durchführung und Bündelung der agrarstatistischen Erhebungen bei der Statistikbehörde werden die Kommunikationswege deutlich vereinfacht und der Aufwand minimiert. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung nutzt schon jetzt eine große Zahl von Landwirten die Möglichkeit, ihre Angaben elektronisch direkt dem LSKN zu melden. Die Gründe, die 1999 für eine Übertragung der Aufgaben auf die Gemeinden sprachen, haben sich durch den technischen Fortschritt und die zunehmende Professionalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe weitgehend erledigt.

Der Entwurf geht nun im Rahmen der Verbandsanhörung an die Kommunalen Spitzenverbände.

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