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18. Oktober 2024
Hessen

EBS-Untersuchungsausschuss: Vorsitzender Peter Beuth verweigert Einberufung der von der Opposition beantragten Sondersitzung

(LNP) Untersuchungssauschuss zur European Business School (EBS) wird von Beginn an durch Schwarz-Gelb boykottiert!

Zu der von dem umstrittenen Untersuchungssauschussvorsitzenden Peter Beuth (CDU) abgelehnten Sonderausschusssitzung des Untersuchungsausschusses erklärt Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende und Obfrau der LINKEN  im Untersuchungsausschuss:

„Noch bevor der Ausschuss seine Arbeit richtig aufnehmen kann, versuchen CDU und FDP alles, um dies zu verhindern. Anders kann die fragwürdige Ablehnung auf eine Sonderausschusssitzung am morgigen Freitag nicht erklärt werden.“

Diese sei erst von der LINKEN, dann auch von SPD und Grünen beantragt worden, um die Arbeit des Ausschusses zu beschleunigen, nachdem die CDU zuerst die Konstituierung durch verspätete Benennung ihrer Ausschussmitglieder verzögert und dann in der ersten Sitzung den Beschluss zur Aktenherbeiziehung verhindert habe.

Peter Beuth berufe sich bei seiner Ablehnung der Sondersitzung auf die sogenannten IPA-Regeln, die kein Sitzungserzwingungsrecht vorsehen würden.

Wissler: „Das Problem ist aber, dass die IPA-Regeln die Einberufung des Untersuchungsausschusses überhaupt nicht regeln, deshalb ist DIE LINKE der Auffassung, dass die Bestimmungen in der Geschäftsordnung des Landtages zu den Ausschüssen Anwendung finden müssen.“

Die IPA-Regeln seien ein Regelwerk von 1969, CDU und FDP hätten deren Anwendung mit ihrer Mehrheit gegen die Opposition beschlossen. Auf der Bundesebene gebe es seit 2001 ein Parlamentarisches Untersuchungsausschussgesetz, in dem auch die Frage der Einberufung detailliert geregelt ist. Statt diese moderne und präzise gesetzliche Grundlage anzuwenden, setzten CDU und FDP ein veraltetes und unpräzises Regelwerk durch.

„Nach Beuths Interpretation könnten CDU und FDP mit ihrer Mehrheit alleine entscheiden, wann und wie oft der Untersuchungsausschuss tagt, ohne dass die Opposition dabei Mitspracherechte hätte. Damit würden die Minderheitsrechte mit Füßen getreten und der Untersuchungsausschuss ad absurdum geführt. Jeder Ausschuss und auch der gesamte Landtag muss nach der Geschäftsordnung einberufen werden, wenn eine Fraktion bzw. ein Fünftel der Abgeordneten dies verlange. Dass diese grundlegenden Minderheitsrechte ausgerechnet im Falle eines Untersuchungsausschusses nicht gelten sollen, ist eine absurde Interpretation.“

DIE LINKE werde beraten, ob man in dieser Frage den Staatsgerichtshof anrufe, damit sich dieser erneut mit den Minderheitenrechten in Untersuchungsausschüssen befassen müsse. Dieser habe Beuth schon einmal in seiner Funktion als Vorsitzenden des UNA 18/2 verfassungswidriges Verhalten bescheinigt, so Wissler. 

„CDU und FDP versuchen mit allen Mitteln, die notwendige Aufklärung zu verhindern. Die Angst der Landesregierung vor den Ergebnissen aus dem Untersuchungsausschuss ist offenbar groß. Diese Verschleierungs- und Verzögerungstaktik wird DIE LINKE nicht dulden.“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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